Die Voraussetzungen für eine Abschussbewilligung der an sich geschützten Wölfe wurden am 1. Juli gelockert. (Symbolbild) Foto: dpa/Bernd Weißbrod

Nach der Lockerung des Jagdgesetzes in der Schweiz steht bereits der erste Wolf auf der Abschussliste. Die Hintergründe.

In der Schweiz ist zwei Tage nach der Lockerung des Jagdgesetzes der erste Wolf zum Abschuss freigegeben worden. Das Einzeltier hat Behördenangaben zufolge im Kanton Wallis in der Region Goms sieben Nutztiere auf landwirtschaftlichen Nutzflächen gerissen. Den Abschuss ordnete der Vorsteher des Departements für Sicherheit, Institutionen und Sport an, wie die Kantonsverwaltung am Montag berichtete.

Am 1. Juli war das Jagdgesetz geändert worden. Die Voraussetzungen für eine Abschussbewilligung der an sich geschützten Wölfe wurden gelockert. Das Gesetz erlaubt nun den Abschuss eines Einzelwolfs, wenn das Tier innerhalb von vier Monaten mindestens sechs statt wie vorher zehn Schafe oder Ziegen getötet hat.

In der Schweiz gibt es nach Angaben der Tierschutzorganisation Gruppe Wolf Schweiz 26 Wolfsrudel und etwa ein Dutzend Wolfspaare. Der Bestand wächst. Dank gutem Herdenschutz mit Hirten, Hunden und elektrifizierten Zäunen war die Zahl der Risse im vergangenen Jahr deutlich zurückgegangen. Rund 90 Prozent der gerissenen Tiere sind Schafe.