Judith Skudelny: Die Erhebung von Abmahngebühren darf nicht zur Erzielung von Überschüssen führen. Foto: dpa

Über 1000 Abmahnungen verschickt die Deutsche Umwelthilfe pro Jahr und nimmt damit Millionen Euro ein. Von der FDP kommt nun die Forderung, diese Gebühren künftig an den Staat abzuführen, anstatt damit Überschüsse zu erzielen.

Stuttgart - Die Stuttgarter Bundestagsabgeordnete Judith Skudelny (FDP) fordert gesetzgeberische Konsequenzen aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs, der vor Kurzem die Abmahnpraxis der Deutschen Umwelthilfe (DUH) für zulässig erklärt hatte. Organisationen wie die DUH dürften ihre vom Staat verliehene Befugnis, Wettbewerbsverstöße zu ahnden, nicht dazu missbrauchen, um Überschüsse zu erzielen, erklärte die umweltpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion unserer Zeitung.

Das Gericht hatte zuvor die Klage eines Autohändlers abgewiesen, der eine von der DUH eingeforderte Abmahngebühr nicht zahlen wollte, weil diese die Ahndung von Wettbewerbsverstößen missbrauche, um mit den Einnahmen ein gewinnträchtiges Geschäftsmodell zu betreiben. Mit den Überschüssen finanziere die DUH unter anderem ihre Klagen auf Dieselfahrverbote.

Als Konsequenz fordert Skudelny, dass Organisationen die von ihnen eingetriebenen Abmahngebühren nicht mehr behalten dürfen, sondern an den Staat abführen müssen. „Damit entfällt das wirtschaftliche Interesse, möglichst viele Abmahnungen auszustellen“, so die Politikerin. Es mache einen Unterschied, ob eine Organisation auf Beschwerden von Verbrauchern reagiere oder ob sie eine ganze Abteilung beschäftige, die „aktiv auch nach geringsten Verstößen sucht. Wir brauchen niemanden, der Geld damit verdient, andere anzuschwärzen.“

Der Sportverein soll nicht betroffen sein

Skudelny warnte davor, gemeinnützigen Organisationen generell zu verbieten, mit einzelnen Aufgaben Überschüsse zu erzielen, um sich zu finanzieren. Eine solche Regelung, so die Stuttgarter Abgeordnete, würde „nicht nur die Abmahnindustrie treffen, sondern zum Beispiel auch Sportvereine“. Diese müssten sich dann sorgen, Überschüsse aus der Fußballabteilung nicht mehr für den Handball verwenden zu können. „Das kann nicht die richtige Konsequenz sein.“