Stephan Ernst muss für den Mord an Walter Lübcke lebenslang ins Gefängnis. Foto: AFP/Boris Roessler

Gegen rechten Terror hilft nur frühes Einschreiten. Da ist noch viel Arbeit nötig, kommentiert Christian Gottschalk.

Stuttgart - Es ist ein Urteil, an dem die Angehörigen von Walter Lübcke noch lange zu knabbern haben werden – und nicht nur die. Nicht wegen des Schuldspruchs für Stephan Ernst. Der Mann, der den Kasseler Regierungspräsidenten auf dessen Terrasse erschossen hat, er wird für diese Tat ziemlich lange hinter Gitter kommen. Lebenslang mit besonderer Schwere der Schuld, lautet die Strafe, eine nachträgliche Sicherungsverwahrung ist noch möglich. Wenn Stephan Ernst jemals das Gefängnis verlässt, dann wird die Welt eine andere sein. Aber das gleiche Oberlandesgericht, das den Neonazi Stephan Ernst hinter Schloss und Riegel gesteckt hat, lässt seinen Kompagnon Markus H. mit einer Bewährungsstrafe laufen. Markus H. ist ein freier Mann, obwohl er schuldig ist. Das ist nicht nur der Witwe und den Söhnen von Walter Lübcke schwer begreiflich zu machen.