Eine Servicestelle berät den Mönsheimer Gemeinderat, wie die Bürgerschaft bei der Entscheidungsfindung eingebunden werden kann. Was wird aus dem FFH-Gebiet?
Auf den letzten Drücker hat sich die Gemeinde Mönsheim zu den Plänen der Region Stuttgart in Sachen Windenergie geäußert. Am 2. Februar, dem letzten Tag innerhalb des Zeitraums, in dem die Öffentlichkeit ihre Meinung zur Festlegung ausgewählter Vorranggebiete für Windkraftanlagen kundtun konnte, landete die Stellungnahme beim Verband Region Stuttgart. Diese war einen Tag zuvor in einer kurzfristig anberaumten nicht öffentlichen Sitzung vom Gemeinderat beschlossen worden. Eine frühere Behandlung im Gremium war, wie es selbstkritisch in der entsprechenden Vorlage hieß, „leider versäumt“ worden.
Mönsheim liegt zwar im Enzkreis und somit im Bereich des Regionalverbands Nordschwarzwald, doch seine Gemarkung grenzt an das Gebiet des Regionalverbands Stuttgart. So bestehen nicht nur enge verkehrliche und wirtschaftliche Beziehungen etwa zwischen Mönsheim und dem benachbarten Weissach, sondern auch landschaftliche Verbundenheiten.
Gebiet an der Grenze zwischen Böblingen und Enzkreis
Letzteres macht die Gemeinde Mönsheim in ihrer Stellungnahme deutlich, indem sie darauf hinweist, dass der Bereich des Flora-Fauna-Habitat-(FFH)-Gebiets „Strohgäu und unteres Enztal“ gemeindeübergreifend beziehungsweise gemarkungsübergreifend als Schutzgebiet im Ganzen angesehen werden müsse. Teile des Mönsheimer Gemeindewaldes liegen in diesem FFH-Gebiet. Mönsheim hält Standorte von Windkraftanlagen im räumlichen Geltungsbereich des FFH-Gebietes für nicht geeignet. Windkraftanlagen beeinträchtigten die schutzwürdigen Belange von FFH-Gebieten.
Direkt an der Gemarkungsgrenze zu Weissach hat der Regionalverband Stuttgart mehrere kleinteilige Flächen als Vorranggebiet mit der Bezeichnung BB-32 ausgewiesen. Im Umweltbericht dazu heißt es, dass dieses an ein FFH-Gebiet grenze und sich mit Flächen des landesweiten Biotopverbunds überschneide. Beeinträchtigungen des Schutzgutes Flora, Fauna, Habitat seien nicht auszuschließen.
Auch der Nordschwarzwald entwickelt Flächen
Inzwischen hat auch der Regionalverband Nordschwarzwald seinen Entwurf für die Fortschreibung des Teilregionalplans Wind veröffentlicht. Daraus wird ersichtlich, dass sich die Windvorranggebiete auf den östlichen Gemarkungsflächen der Gemeinde gegenüber früheren Planungen teilweise verkleinert haben. Die Gemeinde will die Pläne mit allen Vorranggebieten jetzt veröffentlichen. Bürgerinnen und Bürger haben bis 15. März Zeit, Stellungnahmen dazu beim Regionalverband abzugeben. Im März soll sich der Mönsheimer Gemeinderat mit der aktuellen Situation befassen.
Weil in der Januarsitzung des Gemeinderats im Zusammenhang mit dem Thema Windkraft die Forderung nach einer Bürgerbeteiligung laut wurde, stellte der Leiter der Servicestelle Dialogische Bürgerbeteiligung, einer Einrichtung des Landes, wesentliche Eckpunkte eines solchen Prozesses vor. Ulrich Arndt plädierte eindringlich dafür, dass vor einem Bürgerentscheid, der ja die Entscheidung des Gemeinderats ersetze, immer eine dialogische Bürgerbeteiligung durchgeführt werden solle. Die Einbeziehung der Bevölkerung diene der Vorbereitung einer Entscheidung des Gemeinderats.
Ein Bürgerforum steht im Raum
Ein möglicher Baustein sei ein Bürgerforum, mit dem die „stille Mehrheit“ aktiviert werden könne, so Ulrich Arndt. Dabei gebe es eine Input-Phase mit den verschiedenen Beteiligten wie Projektierern, Landwirtschaft, Umweltverbänden und Energieversorgern. „Wir legen Wert darauf, das ganze Meinungsspektrum mit Pro und Contra zu zeigen“, sagte er. Mit standardisierten Verfahren habe seine Servicestelle etwa die Diskussion in der Schulpolitik um G8/G9 begleitet oder aktuell eine Kontroverse um ein neues Baugebiet in Herrenberg.
Die neuen Vorranggebiete sehen in Mönsheim nur noch wenige Gemeindeflächen vor, sondern eher im Staatswald oder auf Privatflächen, sagte der Bürgermeister Michael Maurer. Aber auch wenn dort Windräder gebaut würden, sei es wichtig, die Bevölkerung einzubeziehen.