Tempo 120 will der Grüne Winfried Hermann auf zwei Autobahnabschnitten im Land testen lassen. Foto: dpa

Der Bundesverkehrsminister bestreitet, dass der Landesverkehrsminister das Recht hat, auf der Bundesautobahn Tempo 120 testen zu lassen.

Berlin/Stuttgart - Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) legt sich mit seinem Amtskollegen auf Landesebene, dem Grünen Winfried Hermann, an. Dobrindt bestreitet , dass Hermann das Recht hat, im Rahmen eines Pilotversuchs ein Tempolimit auf zwei Autobahnabschnitten im Südwesten zu verhängen.

Dies geht aus einem Brief Dobrindts an Hermann hervor, der unserer Zeitung vorliegt. In einem Schreiben heißt es wörtlich: „Ein generelles Tempolimit auf Autobahnen kann nur der Bundesverkehrsminister erlassen.“ Auch die Entscheidung des Bundes, kein generelles Tempolimit zu erlassen, bedeute, „dass die Länder von dieser Entscheidung nicht abweichen dürfen.“ Landesrecht sei damit unzulässig. Und weiter: „Vor diesem Hintergrund sehe ich für die von Ihnen geplanten Modellversuche keine Rechtsgrundlage. Ich bitte daher, von diesem Ansinnen Abstand zu nehmen.“

Hermann hatte angekündigt, auf zwei Autobahnabschnitten ein Tempolimit von 120 Stundenkilometern für die Dauer von jeweils drei Jahren zu testen. Dabei geht es um einen 32 Kilometer langen Abschnitt auf der Bodenseeautobahn A 81 zwischen Kreuz Hegau und Dreieck Bad Dürrheim sowie ein 48 Kilometer langes Teilstück auf der Nord-Süd-Autobahn A 96 von Achberg bis Aitrach. Der Grüne will im Rahmen eines wissenschaftlichen Versuchs untersuchen lassen, ob Tempo 120 die Verkehrssicherheit verbessert.

Kompetenzstreit

Die Fachleute aus dem Ministerium haben sich, wie man hört, diese beiden Abschnitte ausgesucht, weil es sich um durchschnittliche Autobahnabschnitte handele, die weder außergewöhnlich viele Unfallschwerpunkte haben noch besonders stark durch Lastwagenverkehr belastet seien. So lasse sich am besten der Effekt von Tempobeschränkungen auf die Unfallhäufigkeit untersuchen.

Seit der Ankündigung des Modellversuchs aus dem Stuttgarter Verkehrsministerium beharken sich die Beamten vom Bund und Land gegenseitig. So schreibt Dobrindt an Hermann: „Auf Nachfragen meiner Fachabteilung in Ihrem Hause konnte bislang nicht in Erfahrung gebracht werden, auf welche Ermächtigungsgrundlage diese Versuche konkret gestützt werden sollen.“ Und dann folgt der süffisante Satz: „Deshalb erlaube ich mir, Ihnen die Rechtslage zu erläutern“

Im Hause des Grünen-Politikers weist man die Belehrungen aus Berlin zurück. „Der geplante, zeitlich begrenzte Feldversuch ist wohl überlegt und in jeder Hinsicht rechtmäßig.“Die Durchführung eines Modellversuchs müsse nicht vom Bundesverkehrsministerium genehmigt werden. Die Rechtsgrundlage sei eindeutig: In der Straßenverkehrsordnung sei klar festgelegt, dass die Verkehrsbehörden der Länder Verkehrsbeschränkungen unter anderem „zur Erforschung des Unfallgeschehens“ anordnen könnten. Darunter falle auch ein Tempolimit.

Deshalb, so ein Sprecher des Ministers, werde der Versuch auch stattfinden. Die Länder seien nach dem Grundgesetz für die Umsetzung der Straßenverkehrsordnung zuständig. Nicht zuletzt das Bundesverkehrsministerium verweise immer wieder in Schreiben etwa an Bundestagsabgeordnete darauf, dass die Durchführung der Straßenverkehrsordnung, vor allem die Entscheidung, welche konkrete Maßnahme vor Ort getroffen werde, ausschließlich Sache der Länder sei.Es sei nun einmal Aufgabe der Länder, die Aufgabe des Verwaltungsvollzugs als eigene Angelegenheit durch die Straßenverkehrsbehörden wahrzunehmen.