Ein Trainer des TSV Höfingen steht im Verdacht, Kinder missbraucht zu haben. Foto: Symbolbild/Archiv/Factum Weise

Was beim TSV Höfingen passiert ist, ist schlimm. Doch so etwas ist die Ausnahme, nicht die Regel, schreibt Redakteurin Ulrike Otto.

Leonberg - Kann ich mein Kind jetzt noch in den Sportverein schicken? Muss ich es vom Trainer anfassen lassen? Nach Bekanntwerden des Missbrauchs von Kindern durch ihren Trainer haben sich viele Eltern diese Fragen gestellt. Der Schock über die Nachricht war bei allen groß. Bis auf einige wenige Stammtischniveau-Gewaltandrohungen im Internet sind die Reaktionen aber zumeist verhalten ausgefallen. Was sicherlich vor allem daran liegt, dass der mutmaßliche Täter verhaftet wurde und bis zum Gerichtsprozess vermutlich in Untersuchungshaft bleibt. Der Schuldige ist gefunden, die Beweise scheinen aussagekräftig, der Gerechtigkeit kann damit genüge getan werden – dieses Gefühl setzt sich durch.

Hier geht es zum Interview mit dem Vereinsvorsitzenden des TV Höfingen

Angemerkt werden muss an dieser Stelle aber, dass auch in diesem Fall die Unschuldsvermutung gilt, bis derjenige rechtskräftig verurteilt ist. So sieht es unser Rechtssystem vor. Trotz aller Schwächen, die es haben mag, ist es das Beste, was wir haben können. Anders als in einer Bananenrepublik wie den Philippinen etwa, wo jeder straffrei umgebracht werden darf, der möglicherweise etwas mit Drogen zu schaffen hat.

Fälle wie dieser sind Ausnahmen in der Jugendarbeit

Auch wenn dieser Fall unsere tiefsten Emotionen berührt, dürfen wir nicht den Kopf verlieren. Der Schutz der Betroffenen muss an erster Stelle stehen. Keine Neugier nach Details und kein Gerechtigkeitsempfinden rechtfertigen es, dass die Kinder ein zweites Mal zu Opfern gemacht werden.

Der TSV Höfingen wird sich daran messen lassen müssen, wie gut er seine Hausaufgaben jetzt macht. Andere Vereine und Organisationen ebenso. Doch Fälle wie dieser sind Ausnahmen in der Jugendarbeit, nicht die Regel. Alle Vereine und deren Betreuer und Übungsleiter unter Generalverdacht zu stellen, ist nicht die richtige Antwort. Ist ein Täter bisher nicht strafrechtlich aufgefallen, hilft auch kein polizeiliches Führungszeugnis weiter, wie es in einigen Bundesländern Pflicht ist, aber eben nicht in Baden-Württemberg.

Unsere Kinder sind das Kostbarste, was wir haben, und wir müssen gut auf sie aufpassen. Aber eben nicht überreagieren.