Das Risiko von Schimmelbildung in älteren und nicht gedämmten Gebäuden berechtigt Mieter nicht dazu, die Miete zu kürzen. Der Bundesgerichtshof stärkt mit seinem neuen Urteil die Position von Vermietern.
Karlsruhe - Allein das Risiko von Schimmelbildung in älteren und nicht gedämmten Gebäuden berechtigt nicht dazu, die Miete zu kürzen. Das hat am Mittwoch der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden und damit die Position von Vermietern gestärkt. (Aktenzeichen VIII ZR 271/17 und VIII ZR 67/18). Was Sie darüber wissen müssen: