Im Gebiet Metzgerbach/Ruckenäcker werden auf jeden Fall keine Wohnungen und kein Sportplatz gebaut Foto: Thorsten Hettel

Am Metzgerbach sollen Gärten weichen. Ersatzflächen an der Furtwänglerstraße stehen zur Debatte.

Botnang - Im Gebiet Metzgerbach/Ruckenäcker werden weder Wohnungen noch ein weiterer Sportplatz für den ASV Botnang gebaut, noch wird an dieser Stelle ein Gewerbegebiet entstehen. Daran lässt die Stadtverwaltung weiterhin keinen Zweifel.

In der jüngsten Sitzung des Bezirksbeirates war unter anderem Matthias Schmid vom Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung zu Gast. Er erklärte den Kommunalpolitikern, dass der Rahmenplan Metzgerbach/Ruckenäcker aus dem Jahr 2007 so nicht mehr umsetzbar sei.

Die Entwürfe sahen damals unter anderem vor, dass auf dem insgesamt rund sieben Hektar großen Areal zwischen der Furtwänglerstraße, der Laihle-Siedlung und dem Kräherwald ein zusätzlicher Sportplatz für den ASV gebaut wird. Der würde allerdings im Landschaftsschutzgebiet liegen und somit werde dieses Vorhaben vom Regierungspräsidium sicherlich nicht genehmigt, sagte Schmid. Und auch ein rund 1,4 Hektar großes Gewerbegebiet an der Ecke Furtwänglerstraße/Konradin-Kreutzer-Weg sei nicht umsetzbar. Das stünde nämlich im Widerspruch zur bereits bestehenden, angrenzenden Wohnbebauung. Nur eine Fläche für nicht störendes Gewerbe, also zum Beispiel für Büros, sei denkbar. Dafür gebe es aber derzeit in Botnang überhaupt keinen Bedarf.

Finanzierung ist nicht gesichert

„Wir werden nicht noch einmal prüfen, ob auf der rund 1,4 Hektar großen Fläche der ehemaligen Gärtnerei gebaut werden kann“, sagt Schmid. Allerdings schlage man vor, dass das Amt für Liegenschaften und Wohnen mit den privaten Eigentümern dieser Fläche in Verhandlungen tritt, um das Gelände zu kaufen. Dagegen hatten die Bezirksbeiräte nichts einzuwenden.

Das Ziel der Verwaltung sei es, auf dem Gelände der ehemaligen Gärtnerei einige Gärten anzusiedeln, die bislang noch direkt am Metzgerbach zu finden seien, sagte Schmid. „Ein langfristig angelegtes Projekt im Gebiet ist, den Metzgerbach freizulegen und ihn zu renaturieren.“ Um diese Maßnahmen durchführen zu können, seien aber einige Gartenparzellen im Gebiet nicht zu halten. Die eine oder andere Bebauung liege laut Wassergesetz zu nah am Bach. Zehn Meter müsste der Abstand zum Gewässer eigentlich betragen. Aber der werde nicht immer eingehalten. „Es wird auf jeden Fall geprüft werden müssen, ob für all die aktuellen Nutzungen auch Genehmigungen vorliegen“, sagt Schmid. Am Metzgerbach werde teilweise auch gewohnt. In der Regel würde man in solchen Fällen davon ausgehen, dass die Bebauung illegal sei, aber manchmal liege eben doch eine Genehmigung vor, die schon vor Jahrzehnten ausgestellt wurde.

Aber selbst wenn alle Genehmigungen überprüft sind, das Gelände der ehemaligen Gärtnerei gekauft ist und alle Gärten, die direkt am Metzgerbach liegen umgesiedelt sind, ist noch lange nicht klar, wann die Renaturierung vor Ort beginnen kann. „Das Projekt wird ausschließlich über Ausgleichsmaßnahmen finanziert“, sagt Schmid. Das heißt: erst einmal muss an anderer Stelle in Stuttgart in die Natur und Landschaft eingegriffen werden, damit in Botnang am Metzgerbach eine Aufwertung durch eine Renaturierung stattfinden beziehungsweise finanziert werden kann. Und solche Ereignisse seien nicht wirklich vorhersehbar, sagt Matthias Schmid.