Die Meisterpflicht wird in vielen Berufen wieder eingeführt. Foto: dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Am Donnerstag hat der Bundestag die Rückkehr zur Meisterpflicht in vielen Berufen beschlossen. Diese wird nun beispielsweise beim Fliesen- und Parkettleger, Rollladentechniker oder Orgelbauer wieder eingeführt.

Berlin - Der Bundestag hat die Rückkehr zur Meisterpflicht in vielen Berufen beschlossen. Das Parlament verabschiedete am Donnerstag Änderungen der Handwerksordnung. Die Meisterpflicht wird damit für insgesamt zwölf Gewerke wieder eingeführt - darunter sind etwa Fliesen- und Parkettleger, Rollladentechniker oder Orgelbauer. Bestehende Betriebe, die derzeit nicht der Meisterpflicht unterliegen, dürfen auch weiterhin ihr Handwerk selbstständig ausüben und sollen einen Bestandsschutz erhalten.

Im Jahr 2004 war in mehr als 50 Berufen die Meisterpflicht weggefallen. Mit der Reform der Handwerksordnung wollte die Bundesregierung damals einfachere Tätigkeiten für Selbstständige öffnen. Bis dahin durften diese Betriebe nur von ausgebildeten Handwerksmeistern geführt werden.

Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) bezeichnete die Rückkehr zur Meisterpflicht als gute Nachricht für das Handwerk und die Kunden. Die Zustimmung zum Handwerk werde in der Bevölkerung weiter wachsen. Die Branche leiste zudem einen wichtigen Beitrag zur Ausbildung.

Kritik kam dagegen von der FDP. Der Abgeordnete Manfred Todtenhausen sagte, die Rückkehr zur Meisterpflicht sei „Folklore“. Er sprach von Lösungen von gestern, das Handwerk falle damit zurück.