Nicht-EU-Bürger können Mehrwertsteuer zurückbekommen Foto: dpa

Die Landesregierung will Schweizern die Mehrwertsteuer künftig erst bei Einkäufen ab 50 Euro erstatten. Der Handel hält wenig von der geplante Bundesratsinitiative.

Stuttgart - Deutschland wird bei den Eidgenossen als Einkaufsland immer beliebter: 2014 gaben Schweizer Kunden in Läden, Supermärkten und Einkaufszentren entlang der deutschen Grenze mehr als 1,5 Milliarden Franken aus, im vergangenen Jahr dürften es noch deutlich mehr gewesen sein. Denn im Januar 2015 hat die Schweiz den Wechselkurs des Franken freigegeben – seitdem bekommen die Schweizer für einen Franken mehr Euro.

Doch nicht nur der günstigere Wechselkurs fördert die Lust, zum Einkaufen über die Grenze zu fahren. Nicht-EU-Bürger können sich beim Export von Waren auch die Mehrwertsteuer erstatten lassen. Dazu müssen sie sich im Geschäft grüne Mehrwertsteuer-Zettel geben und diese beim Grenzübertritt vom Zoll abstempeln lassen. Bei einem Einkauf von 100 Euro bringt das bis zu 19 Euro, die sie sich beim nächsten Besuch im Laden zurückholen können.

Die Landesregierung will das nun erschweren und deshalb eine Bagatellgrenze von 50 Euro einführen. Wer in einem Laden weniger ausgibt, soll dann keinen Extrabeleg mehr erhalten und damit auch keine Rückzahlung. „Allein mit dieser Aufgabe seien mittlerweile bis zu 150 Zöllner beschäftigt“, sagte Europaminister Peter Friedrich (SPD) am Mittwoch. Dadurch kämen sie nicht mehr zu ihrer eigentlichen Aufgabe: die Ausfuhr zu kontrollieren. Das öffne Tür und Tor für Betrug. Wegen der steigenden Zahl der Abrechnungen würden zudem die Staus an der Grenze immer länger.

Immer mehr Ausfuhrbescheinigungen

Von 2009 bis 2014 hat sich die Zahl der Ausfuhrbescheinigungen auf 15,7 Millionen verdoppelt. Für 2015 liegen noch keine Zahlen vor, nach Schätzungen des Zolls könnten es bis zu 19 Millionen sein. Gäbe es eine Bagatellgrenze, müssten die Zöllner viel weniger Bescheinigungen bearbeiten, schätzt Friedrich. Bei 30 Prozent der Einkäufe würden weniger als 50 Euro ausgegeben. Bagatellgrenzen gibt es auch in anderen Anrainerstaaten der Schweiz: In Österreich beträgt sie 75 Euro, in Italien 155 Euro, in Frankreich sogar 175 Euro.

Neu ist die Idee der Landesregierung nicht – bei Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) fand sie bisher aber kein Gehör. Sein Ministerium plant ein elektronisches System, das die Ausfuhrbescheinigungen bearbeiten und die Zöllner entlasten soll. Auch Friedrich hält ein automatisiertes Verfahren für sinnvoll – allerdings sei damit frühestens 2018 zu rechnen. Eine Bagatellgrenze könnte „bei gutem Willen aller Beteiligten“ hingegen noch in der zweiten Jahreshälfte eingeführt werden, sagt er. Im Februar will Rot-Grün die Initiative in den Bundesrat einbringen, im Bundestag könnte sie noch in diesem Jahr beschlossen werden.

Handel befürchtet Einbußen

Die Industrie- und Handelskammern entlang der Grenze halten von dem grün-roten Vorstoß allerdings wenig. Sie befürchten, dass dann weniger Schweizer zum Einkaufen kommen und dass sich das Einkaufsverhalten ändert. „Das würde vor allem kleineren Einzelhändlern schaden, weil dort oft geringere Summen ausgegeben werden“, sagte Bertram Paganini, Geschäftsführer der IHK Hochrhein-Bodensee. Großmärkte und Einkaufszentren seien weniger betroffen. In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Einzelhändler in der Grenzregion zurückgegangen, die Verkaufsflächen hingegen haben sich vergrößert. Rund 37 Prozent der Einnahmen seien den Kunden aus der Schweiz zu verdanken, so Paganini.

Friedrich geht davon aus, dass die Initiative aus Baden-Württemberg im Bundesrat eine Mehrheit findet. Betroffen von einer Gesetzesänderung wären auch Flughäfen. Dass sie Einbußen erleiden könnten, befürchtet Grün-Rot nicht. Touristen aus Nordamerika und einigen asiatischen Ländern machten von der Möglichkeit, sich die Mehrwertsteuer zurückzahlen zu lassen, relativ selten Gebrauch.