Der volle oder der ermäßigte Steuersatz? Die Mehrwertsteuer gleicht einem Kuriositätenkabinett. Was ist Grundbedarf, was Luxus? Welche Schulessen werden teurer, welche nicht? Ein Einblick.
Die Mehrwertsteuer hat es in sich – und das nicht nur, weil sie seit Jahresanfang 2024 in Restaurants wieder von sieben auf 19 Prozent gestiegen ist. Jeder zahlt sie, egal ob beim Einkauf, auf der Handwerkerrechnung oder im Restaurant. Wann es sieben und wann es 19 Prozent sind, bleibt in vielen Fällen ein Steuerrätsel – verwirrend und skurril, wie Beispiele zeigen.
Beim Cappuccino etwa ist die Milch entscheidend, beim Wasser die Flasche, fürs Schweineschnitzel will der Fiskus weniger als für ein Sojaschnitzel. Für Babywindeln gilt der Steuersatz von 19 Prozent, für Damenbinden und Tampons gelten nur sieben Prozent. Für Klopapier werden wieder 19 Prozent fällig, für Trüffel und Wachteleier – zweifellos Gourmetprodukte – nur sieben Prozent. Die Liste lässt sich mühelos verlängern. „Ein Blick ins Gesetz schafft keine Klarheit, sondern legt ein absurdes Regelwerk offen, das immer wieder Streit auslöst“, heißt es etwa bei der Stiftung Warentest.
Was in der Theorie einfach klingt, verwirrt im Alltag. In Deutschland gibt es zwei Mehrwertsteuersätze, den Regelsatz von 19 Prozent und den ermäßigten von sieben Prozent, der für Güter des täglichen Bedarfs gilt. Dazu zählt der Gesetzgeber fast alle Lebensmittel – vom Gemüse über die Milch bis zum Fleisch – sowie Bücher, Zeitungen, Kultur oder beispielsweise Tickets für den öffentlichen Nahverkehr. Die Grundidee hinter der ermäßigten Mehrwertsteuer – der Begriff ist identisch mit Umsatzsteuer – ist nachvollziehbar. Der vergünstigte Steuersatz soll für mehr soziale Gerechtigkeit sorgen und Verbraucher bei Produkten entlasten, die täglich und oft gebraucht werden.
Weil die Grenze zwischen Grundbedarf und Luxus nicht eindeutig ist und es viele Ausnahmen gibt, wie ein Blick in § 12 des Umsatzsteuergesetzes samt Anlagen zeigt, steckt der Teufel im Detail: Auf einen Apfel fallen sieben Prozent Mehrwertsteuer an, auf Apfelsaft aber 19 Prozent. Wasser hingegen zählt zum täglichen Bedarf und fällt unter den ermäßigten Satz – außer es kommt mit Kohlensäure versetzt aus der Flasche. Also: Leitungswasser sieben Prozent, Mineralwasser 19 Prozent.
Entscheidend ist, was in der Wurst steckt
Für Kartoffeln werden sieben Prozent fällig, für Süßkartoffeln aber 19 Prozent. Kurios wird es nach Angaben des Bundes der Steuerzahler beim Grillen: Kommt eine Bratwurst tierischen Ursprungs auf den Tisch, werden Fleischliebhaber dafür mit dem geringeren Steuersatz zur Kasse gebeten. Für die Sojawurst gibt es die Vergünstigung dagegen nicht. Vegetarier müssen volle 19 Prozent bezahlen. Auch Kuhmilch gilt als Grundnahrungsmittel und wird deshalb mit sieben Prozent besteuert, nicht aber Hafer- und Sojamilch als pflanzliche Alternative. Sie werden mit dem Regelsteuersatz von 19 Prozent besteuert. Bei Gewürzen hängt der Steuersatz im Übrigen davon ab, ob sie frisch, getrocknet oder in einer Gewürzmischung verarbeitet sind.
Medikamente mögen zur Grundversorgung zählen, besteuert sind sie allerdings mit 19 Prozent. Auch für Brillen gilt der volle Steuersatz. Hörgeräte dagegen bekommt man für den ermäßigten Satz von sieben Prozent.
„Das Umsatzsteuersystem ist viel zu kompliziert und erfordert eine dringende Überarbeitung“, heißt es beim Bund der Steuerzahler. Bestimmte Subventionen seien einfach nicht mehr gerechtfertigt und basierten auf guter Lobbyarbeit. Auch der Bundesrechnungshof hat schon längst eine Reform angemahnt. Für den Staat ist die Mehrwertsteuer nach der Lohnsteuer die zweitwichtigste Einnahmequelle.
Zum 1. Januar ist die Mehrwertsteuer auf Speisen in Restaurants wieder auf den früheren Satz von 19 Prozent gestiegen, wer aber Essen bestellt zum „Mitnehmen“ zahlt weiter den geringeren Steuersatz von sieben Prozent. Bei mitgenommenen Speisen handelt es sich um Nahrungsmittel, genießen Verbraucher aber das Essen vor Ort, ist eine Dienstleistung damit verbunden, und 19 Prozent werden fällig, begründet das der Gesetzgeber.
Schulessen: Steuersatz hängt von der Dienstleistung ab
Ob wegen des höheren Steuersatzes auch das Essen in Kitas und Schulen teurer wird, hängt vom Einzelfall ab. Liefert der Caterer die Speisen nur an und das städtische Personal oder das vom Förderverein der Schule oder der Kita gibt die Essen aus, liegt der Steuersatz weiterhin bei sieben Prozent. Liefere der Caterer das Essen nicht nur an, sondern kümmere sich auch um die Essensausgabe, sei damit damit eine Dienstleistung verbunden, und der höhere Steuersatz von 19 Prozent werde fällig, bestätigte ein Sprecher des Verbands deutscher Schul- und Kitacaterer unserer Zeitung. In Westdeutschland sei das eher seltener der Fall, in Ostdeutschland dagegen erbrachten Caterer öfters solche Dienstleistungen.