Muss die Landesvergabeverordnung für medizinische Studiengänge überarbeitet werden? Wissenschaftsministerin Bauer sieht keinen Handlungsbedarf Foto: dpa

Die umstrittene Formel der Universität Heidelberg zur Zulassung für das Medizinstudium an den Fakultäten Heidelberg und Mannheim schlägt hohe Wellen. Die CDU-Fraktion im Südwesten fordert vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst eine Prüfung des Auswahlverfahrens.

Stuttgart/Heidelberg - Die umstrittene Formel der Universität Heidelberg zur Zulassung für das Medizinstudium an den Fakultäten Heidelberg und Mannheim schlägt hohe Wellen. Die CDU-Fraktion im Südwesten fordert vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst eine Prüfung des Auswahlverfahrens. Durch die Heidelberger Formel kommt es zu Fällen, in denen das Ergebnis des Medizinertests deutlich höher gewichtet wird als die Abiturpunktzahl eines Bewerbers. Nach Vergabeverordnung des Landes muss die Abiturnote allerdings „einen maßgeblichen Einfluss“ auf den zu errechnenden Rangwert haben.

Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne) hatte sich auf ein mathematisches Gutachten der Uni Heidelberg berufen, das beweisen hätte sollen, dass die Formel den Regeln entspricht. Wie die Eliteuniversität mitteilte, existiere dieses Gutachten jedoch gar nicht. Die CDU moniert die Haltung von Bauer. Ein Verweis auf die Universität Heidelberg sei nicht ausreichend, sagte die CDU-Landtagsabgeordnete Monika Stolz, Mitglied im Wissenschaftsausschuss, unserer Zeitung: „Es bedarf einer genaueren, mathematisch sauberen Nachprüfung.“

Die Satzung für die Zulassung zu den medizinischen Studiengängen in Heidelberg und Mannheim besagt, dass das Verhältnis zwischen Abi-Note, dem Test für medizinische Studiengänge (TMS) und Zusatzqualifikationen wie zum Beispiel eine Berufsausbildung von 46:44:10. Im Fall der Maximalausbeute in allen drei Bereichen trifft das in der Satzung suggerierte Verhältnis zu. Nimmt man realistische Zahlen, verschiebt es sich – und lautet 30,9:59,1 (Abi zu TMS).

Ob die Formel damit gesetzeskonform ist? Nach Auffassung von Stolz erlaube die Formulierung in der Vergabeverordnung („ein maßgeblicher Einfluss“), dass die Abiturnote geringer gewichtet werden kann als das TMS-Resultat. Sie sagt mit Blick auf die Heidelberger Tricksereien aber auch: „Ab welchem Wert nicht mehr von einer maßgeblichen Berücksichtigung gesprochen werden kann, ist juristisch zu prüfen.“

Unterdessen bleibt die Frage, warum die Abiturnote überhaupt maßgeblich sein muss. Bei der Gestaltung der Zulassung sei das Ziel im Auge zu behalten, die für das Medizinstudium und den Beruf am besten Geeigneten auszuwählen, sagte Stolz. Für diesen Grundsatz hätten sich im Wissenschaftsausschuss alle Fraktionen ausgesprochen. Um den Grundsatz ohne Tricksereien umsetzen zu können, muss womöglich die Vergabeverordnung überarbeitet werden. Ministerin Bauer sieht jedoch „keinen Handlungsbedarf“.