Lieferverkehr darf vormittags und abends in die Fußgängerzone fahren. Doch auch viele andere Autofahrer nutzen die Marktstraße als Abkürzung. Foto: Annina Baur

Schleichverkehr in der Marktstraße: Die Schilder, die auf den Fußgängerbereich hinweisen, halten viele Autofahrer nicht davon ab, durch die Fußgängerzone zu fahren. Erlaubt ist das allerdings nur für den Lieferverkehr.

Bad Cannstatt - Fußgängerzonen sind per Definition eigentlich Fußgängern vorbehalten. Doch Autofahrer kümmert das oft erstaunlich wenig. So muss man sich in der Cannstatter Marktstraße keineswegs tagelang auf die Lauer legen, um Autos dabei zu beobachten, die ein Stück der Fußgängerzone verbotenerweise befahren. Vor allem als Verbindung von der Brunnen- in die Überkinger Straße sowie von der Spreuergasse zum Wilhelmsplatz wird die Fußgängerzone gerne als Abkürzung genutzt.

Das bestätigt auch eine Polizeisprecherin: „Ja, das Problem ist bekannt.“ Gerade die Verbindung zwischen Brunnen- und Überkinger Straße sei eine gern und häufig genutzte Abkürzung. Immer wieder erreichten auch Anrufe von Anwohnern und Ladeninhabern die Polizei. Diese kontrolliert im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten neben der Marktstraße in Bad Cannstatt auch die Badstraße und den Zuckerleweg, die als Anwohnerstraßen ausgewiesen sind, aber regelmäßig als Schleichwege genutzt werden. „Es liegt in der Natur der Sache, dass von Staus genervte Pendler Abkürzungen suchen“, sagt die Polizeisprecherin. Bad Cannstatt sei von diesem Problem besonders betroffen, weil sich zahlreiche stark befahrene Bundesstraßen rund um den Stadtbezirk befänden. Es sind jedoch nicht nur die Autofahrer, die die Polizei auf Trab halten. „In der Marktstraße sind auch viele Fahrradfahrer unerlaubterweise unterwegs.“ Sowohl bei den Zwei- als auch den Vierradfahrern versuche die Polizei, nicht nur über das Bußgeld, sondern vor allem auch in einem Gespräch an die Einsicht zu appellieren.

Tägliche Kontrollen auf dem Marktplatz

Die Fußgängerzone wird jedoch nicht nur zum Fahren, sondern vor allem auch zum Parken genutzt: Obwohl der Marktplatz inzwischen seit fast einem Jahr autofrei und damit Fußgängerzone ist, kann man dort regelmäßig Autos stehen sehen. Seit der Marktplatz im vergangenen Juli autofrei wurde, hat das Ordnungsamt die Überwachung intensiviert und ist täglich vor Ort. „Wir kontrollieren mindestens einmal pro Tag zu unterschiedlichen Tageszeiten auf dem Marktplatz“, sagt Thomas Grab vom Amt für öffentliche Ordnung. Obwohl die Verstöße in dieser Zeit weniger geworden sind, ist seine Bilanz doch beeindruckend: Seit Juli 2013 seien allein auf dem Marktplatz fast 600 Verwarnungen wegen unerlaubten Parkens ausgesprochen worden, dazu kommen stolze rund 800 Knöllchen in den Gassen um den Marktplatz herum, wo häufig im Halteverbot und in verkehrsberuhigten Bereichen geparkt wird.

Es muss allerdings nicht jedes Auto, das auf dem Marktplatz gesichtet wird, eine Ordnungswidrigkeit begehen. Ausnahmeregelungen gelten für die zwei Schwerbehindertenparkplätze auf dem Marktplatz sowie für die Zufahrten zu einigen privaten Stellplätzen.

Was die Knöllchen kosten

Regelung: Die Fußgängerzonen Marktstraße und Marktplatz sind von 11 bis 18 Uhr für den Verkehr tabu. Zwischen 18 und 11 Uhr darf der Lieferverkehr dort fahren. Außerdem gibt es Ausnahmen für Behinderte und Anwohner.

Kosten: Unerlaubtes Parken in der Fußgängerzone wird mit 30 Euro geahndet, das unerlaubte Fahren kostet 20 Euro. Wer seinen Wagen im Halteverbot abstellt, muss 15 Euro berappen. Stellt er dadurch eine Behinderung dar, kann es bis zu 25 Euro teuer werden.