Ein teures Wohnprojekt am Stuttgarter Pragsattel wird immer mehr zum Fall für die Justiz. In zwei bereits laufenden Verfahren folgen die nächsten Schritte, eine dritte Klage kommt jetzt dazu. Das Verfahren gilt als wegweisend für die Immobilienbranche.
Die Zeugen am Stuttgarter Landgericht sprechen Klartext. Und es hört sich nicht gerade so an, als ginge es hier tatsächlich um teure Luxuswohnungen auf dem Stuttgarter Pragsattel. „Ich schaue auf eine durchgehende Häuserfront. Von Oktober bis März gibt es kein Sonnenlicht“, sagt ein Mann, der im Immobilienprojekt Mayliving an der Maybachstraße für sehr viel Geld eine der knapp 70 Wohnungen gekauft hat. Eine Frau muss bei der Frage des Richters, ob sie aus heutiger Sicht ihre Wohnung noch einmal erwerben würde, laut auflachen. Und ein dritter Käufer sagt völlig resigniert: „Ich wohne heute in einer Höhle.“
Zwei Klagen laufen bereits wegen des Wohnprojekts der Münchner Immobilienfirma Gieag. Eine dritte ist vor Kurzem dazugekommen. Diverse weitere Käuferinnen und Käufer sind ebenfalls anwaltlich vertreten, verhandeln mit Gieag oder warten die laufenden Prozesse ab. Die Kläger wollen mehrere Hunderttausend Euro zurück. Nach einer raschen Klärung sieht es derzeit freilich nicht aus – das erste Verfahren hat bereits vor zweieinhalb Jahren begonnen, beim zweiten hat es jetzt die nächste Verhandlung gegeben. Es geht um viel. Nämlich die Frage, ob die Immobilienfirma den Interessenten wichtige Informationen verschwiegen und sie so einen überhöhten Kaufpreis bezahlen lassen hat.
Zahlreiche Käufer fühlen sich getäuscht. Denn zum Zeitpunkt, als das Mayliving intensiv beworben wurde, war vom massiven Nachbargebäude noch nichts zu sehen. Hinterm Theaterhaus, dem heutigen Theaterviertel, war vieles noch eine Brache. Erst als das fünfstöckige Mayliving bereits stand, wurde sichtbar, dass nebenan das Unternehmen Instone auf einem viel diskutierten Grundstück ein riesiges Gebäude mit sieben Etagen und 250 Wohnungen errichtet – in nur elf Meter Abstand.
„Im Exposé war vor unserem Haus eine grüne Wiese mit Bäumen abgebildet“, erinnert sich einer der Zeugen. Versprochen worden seien viel Sonne und Licht. Man habe sogar noch Markisen nachverhandelt, weil man auf der Südseite beinahe schon zuviel des Guten erwartet habe. „Aus heutiger Sicht war das lächerlich“, sagt er. Inzwischen könne man den Nachbarn auf die Teller schauen. „Mir war Privatsphäre wichtig, die ist mir auch versprochen worden“, sagt eine Zeugin. Hätte sie gewusst, was kommt, hätte sie „nie gekauft“.
Lichtdurchflutete Wohnungen im Prospekt
Alle betonen, der immense Nachbarblock sei bei den Verkaufsgesprächen verschwiegen worden. Auch ein angeblich im Verkaufsbüro vorhandenes Modell, auf dem das gesamte künftige Areal zu sehen gewesen sein soll, sei nicht dort gewesen. Selbst auf Nachfrage habe es seitens der Verkäufer entweder geheißen, sie wüssten nicht, was dort geplant sei, oder aber, man müsse sich keine Sorgen machen. Laut der Zeugen habe Gieag aber längst vom Nachbarprojekt gewusst. „Wir haben nur nach dem Prospekt gekauft. Der muss doch der Realität entsprechen. Dort war von lichtdurchfluteten Wohnungen die Rede“, sagt eine Betroffene.
Einigungsversuche sind längst gescheitert. Zum einen, weil das Gebäude in den Augen diverser Käufer auch qualitativ den Anforderungen nicht entspricht und dort ein Wasserschaden den nächsten jagt. Zum anderen geht es für mehrere der Betroffenen schlicht um ihre Existenz. Denn in dem Komplex haben sich in der Regel keine Superreichen eingekauft, sondern Leute, die fest davon ausgegangen sind, ihr Geld dort sicher anzulegen. Einige haben sich dafür hoch verschuldet. Mehrere sind gar nicht erst selbst eingezogen und bekommen jetzt die Miethöhe nicht, die sie bräuchten.
Bedeutung für die gesamte Branche
Gieag dagegen beantragt die Abweisung der Klagen und bestreitet, dass wissentlich etwas verschwiegen worden sei. Das verwundert nicht, denn auch für das Unternehmen steht einiges auf dem Spiel. Sollten sich die Käufer durchsetzen, dürften weitere Forderungen in Millionenhöhe auf die Firma zukommen. Auch für die gesamte Immobilienbranche gilt das Verfahren als wegweisend, steht doch generell die Frage im Raum, worüber ein Anbieter informieren muss und wie viel Illusion die Darstellungen in Verkaufsprospekten enthalten dürfen.