GDL-Chef Claus Weselsky Foto: dpa

Kommt in den festgefahrenen Tarifkonflikt bei der Bahn jetzt endlich Bewegung? Die Lokführer lehnen es zumindest nicht mehr ab, sich mit EVG und der Bahn an einen Tisch zu setzen.

Frankfurt/Main - In den festgefahrenen Tarifstreit bei der Bahn ist vier Tage nach Streikende Bewegung gekommen. Die Lokführergewerkschaft GDL zeigt sich auf Einladung der Bahn zu einem Spitzengespräch mit dem Unternehmen und der Konkurrenzgewerkschaft EVG bereit.

Danach könne es zu parallelen Tarifverhandlungen kommen. Die größere Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG verlangt allerdings ein Bekenntnis der GDL, dass ein einheitlicher Tarifabschluss für die Beschäftigten angestrebt werde. Dies könne GDL-Chef Claus Weselsky am 18. November beim Spitzengespräch mit dem EVG-Vorsitzenden Alexander Kirchner und Bahn-Personalvorstand Ulrich Weber in Berlin ablegen, sagte ein EVG-Sprecher. Die Tarifverhandlungen sollten nach dem Spitzengespräch mit beiden Gewerkschaften parallel am 21. November in Frankfurt beginnen.

Hintergrund des Streits ist die mögliche Tarifkonkurrenz der beiden Gewerkschaften in den einzelnen Berufsgruppen der Bahn. Die GDL will für ihre Mitglieder beim gesamten Zugpersonal verhandeln, nicht nur für die Lokführer unter ihnen. Die Zugbegleiter werden aber auch von der EVG vertreten, die bislang in diesem Bereich alleine die Tarifverträge ausgehandelt hat.

Die EVG hatte bereits am Dienstag erklärt, einzig über einen einheitlichen Tarifvertrag verhandeln zu wollen. Die EVG lehne alle Regelungen ab, die eine Spaltung der Beschäftigten in den Betrieben oder Unternehmen förderten. Als DGB-Gewerkschaft kämpfe die EVG schon seit Jahrzehnten für das Ziel "gleicher Lohn für gleiche Arbeit". "Diesen Anspruch werden wir in der jetzigen Tarifrunde entschieden verteidigen", hatte Kirchner erklärt.

Die GDL hatte ihren flächendeckenden Streik bei der Bahn am Samstagabend beendet - nach 64 Stunden im Personenverkehr und 75 Stunden im Güterverkehr. Zuvor hatten die Arbeitsgerichte in zwei Instanzen die Rechtmäßigkeit des Arbeitskampfs bestätigt.