Die Patientenverfügung ist nur eines der Dinge, die man machen sollte. Foto: picture alliance/dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Wie man das Tabuthema Tod bei den Eltern ansprechen kann – und was man unbedingt regeln sollte.

Stuttgart - Die Verbraucherzentrale will es Menschen einfach machen, sich mit dem Tabuthema Krankheit und Tod zu beschäftigen. Sie hat ein Online-Tool auf ihre Seite gestellt, mit dem man leicht eine Patientenverfügung erstellen kann. In dieser legt man fest, welche medizinischen Behandlungen man überhaupt möchte.

 

Peter Grieble von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg rät unbedingt dazu, eine solche Patientenverfügung auszufüllen. Auch eine Vorsorgevollmacht, die jemanden bestimmt, der etwa Bankgeschäfte erledigen darf, sei sinnvoll. Ebenso eine Betreuungsverfügung, die einen Betreuer oder eine Betreuerin benennt, sollte es nötig werden. „Auch die eigene Beerdigung kann man regeln“, sagt Grieble. Manche tun das bei einem Bestatter, andere legen es für die Angehörigen schriftlich fest.

Erd- oder Feuerbestattung? Grab oder Friedwald?

Was passiert, wenn der Tod ein Tabuthema ist, erlebt Ute Züfle in ihrer Arbeit. Hinterbliebene rufen aufgelöst an und sagen: „Ich weiß nicht, wie mein Vater bestattet werden wollte“, erzählt die Trauertherapeutin und Bestatterin. Es sei wichtig, sich als Familie frühzeitig zusammenzusetzen, um zum Beispiel über die Beerdigung zu sprechen. Erd- oder Feuerbestattung? Grab oder Friedwald? Religiös oder nicht? All das können dabei Fragen sein.

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„Idealerweise sprechen die Eltern das Thema Sterben an“, sagt Ute Züfle. Passiert das nicht, können auch die Kinder das Gespräch suchen. „Am besten, wenn es noch allen gut geht“, rät die Trauerbegleiterin. Wer nicht weiß, wie er anfangen soll, könnte sagen, dass er etwas über das Thema gelesen hat und sich Gedanken macht, wie das die verschiedenen Familienmitglieder sehen.

Auch die Kinder dürfen Wünsche äußern

„Wenn jemand nicht reden will, sollte man ihn aber nicht drängen“, sagt Züfle. Wer es seinen Hinterbliebenen leichter machen will, kann auch einen „letzten Ordner“ anlegen, in dem er seine Vorstellungen schriftlich festhält, zusammen mit wichtigen Dokumenten.

In solchen Gesprächen über den Tod dürften beide Seiten Wünsche äußern, betont Züfle: „Wenn die Eltern eine anonyme Bestattung wollen, aber es für die Kinder wichtig wäre, ein Grab zu haben, kann man das sagen.“ Es gehe darum, letzte Wünschen zu erfüllen, aber auch darum, dass die Zurückbleibenden gut damit weiterleben können.

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