Ein neuer Leitfaden sagt, wo in der Region Stuttgart Unterstellmöglichkeiten für Gerätschaften zum Schutz von Streuobstwiesen gebaut werden dürfen.
Die Situation ist kompliziert. Einerseits sind immer mehr Vollerwerbslandwirte, die Streuobstwiesen besitzen, nicht mehr bereit oder in der Lage, die zeitintensive Pflege der Bäume zu organisieren. Doch ehrenamtliche Helfer, die diese Arbeit übernehmen wollen, stoßen schnell auf Hindernisse und an Grenzen – etwa beim Bau von Gemeinschaftsschuppenanlagen, in denen sie ihre Geräte unterstellen möchten. Denn während das Baugesetz hauptberuflich tätigen Landwirten gewisse Privilegien gewährt, die den Bau solcher Schuppen zumindest unter strengen Vorgaben ermöglichen, besteht eine solche Möglichkeit nicht für Nebenerwerbslandwirte und ehrenamtliche Helfer.