Das Landgericht Stuttgart hat drei Trickdiebe hinter Gitter geschickt. Foto: dpa

Drei Männer haben sich durch Lügen Zutritt zu den Wohnungen alter Menschen in Stuttgart verschafft und sie dann bestohlen. Jetzt sind die Täter verurteilt worden.

Stuttgart - Das Böse ist immer und überall, hat einst die Kapelle Erste Allgemeine Verunsicherung intoniert. Ganz so schlimm ist es wohl nicht. Trotzdem vergeht keine Woche, in der die Polizei nicht vor Trickbetrügern und -dieben warnt. Sie geben sich als Polizisten aus, als Angehörige in Not oder als Mitarbeiter von Stromanbietern oder als Heizungstechniker. Bei einer Betrugsmasche ruft ein Lügner an, der sich als Mitarbeiter der Rentenversicherung ausgibt. Das Ziel der Kriminellen: Sie wollen an das Geld und an die Wertgegenstände ihrer Opfer. In den allermeisten Fällen suchen sich die Betrüger betagte Menschen aus.

So auch die drei Männer, die jetzt vom Landgericht Stuttgart hinter Gitter geschickt wurden. Die 22, 28 und 29 Jahre alten Angeklagten aus Duisburg und Mönchengladbach sollen zu einer Gruppe gehören, die in Stuttgart und Düsseldorf reihenweise alte Menschen bestohlen hat.

Die Opfer waren alle älter als 80 Jahre

Die Männer haben sich Ende Dezember vergangenen Jahres Senioren in Stuttgart ausgeguckt. Die Opfer waren allesamt über 80 Jahre alt. Die Täter gaben sich als Mitarbeiter eines Telekommunikationsanbieters aus und verschafften sich so Zutritt zu den Wohnungen im ganzen Stadtgebiet. Um überzeugend zu wirken, trugen sie Jacken mit dem Emblem der tatsächlich existierenden Firma. Gefälschte Mitarbeiterausweise konnten sie ebenfalls vorweisen.

Zwei der Männer gingen jeweils in die Wohnung, einer lenkte die Opfer ab, der andere durchsuchte die Zimmer nach Beute. Der dritte Mann sicherte die Aktion vor dem Haus ab. Die Angeklagten hatten es vornehmlich auf Bargeld abgesehen, stahlen aber auch Schmuck. Sie machten auch vor den abgelegte Eheringen der betagten Opfer nicht halt.

Insgesamt sollen sie so am 27. und 28. Dezember 2017 bei zehn Taten in Stuttgart eine Beute in Höhe von knapp 30 000 Euro gemacht haben. Einmal fiel ihnen eine Bankkarte samt Geheimnummer in die Hände, mit der sie am Arnulf-Klett-Platz 200 Euro abhoben.

Anklägerin spricht von sehr guter Beweislage

Die Staatsanwältin listet noch einen Fall aus dem April 2017 in Stuttgart und einen weiteren aus dem August 2016 in Düsseldorf auf. Die Verteidiger zeigen sich gleich zu Beginn des Prozesses vor der 5. Strafkammer des Landgerichts an einem Rechtsgespräch interessiert. Man stellt umfassende Geständnisse in Aussicht. Dem ist die Staatsanwältin nicht abgeneigt. Sie sagt aber: „Wir haben eine sehr gute Beweislage.“ Deshalb sei von ihr kein allzu großes Entgegenkommen zu erwarten.

Am Ende kommt die Absprache der Prozessbeteiligten zustande, und Vorsitzender Richter Volker Peterke kann das Urteil verkünden: Die Männer werden wegen schweren Bandendiebstahls und wegen Computerbetrugs mit Strafen von dreieinhalb, vier und viereinhalb Jahren belegt. Die Beutesumme hat das Gericht nach Einholung eines Schmuckgutachtens auf rund 9000 Euro reduziert.