Landesbund-Chef Volker Stich und Ministerpräsident Winfried Kretschmann: Beamte und Landesregierung haben zu einem innigen Miteinander zurückgefunden. Foto: Eppler Frank

Die Regierungsfraktionen Grüne und CDU korrigieren die Tarifvereinbarung für die baden-württembergischen Beamten vom März an zentraler Stelle – mit Vorteilen für alle Betroffenen. Dennoch übt Landesbund-Chef Volker Stich vorsichtige Kritik.

Stuttgart - Die Landesregierung korrigiert das Besoldungspaket für die Landesbeamten vom März, sodass nun alle Beamten die Gehaltserhöhung 2018 erst zum 1. Juli bekommen. Zum Ausgleich dürfen sich die Staatsdiener über einen unterschiedlich hohen Nachschlag freuen. Das Ansinnen soll am Donnerstag im Finanzausschuss und kommende Woche im Landtag beschlossen werden.

 

Ursprünglich solltedas Tarifergebnis von 2,0 Prozent im Jahr 2017 und von 2,35 Prozent im Jahr 2018 in voller Höhe, aber zu abweichenden Terminen auf die Beamten übertragen werden. Die Besoldungsgruppen bis A9 (einfacher und mittlerer Dienst) sollten die Erhöhung mit zweimonatiger Verspätung zum 1. März, die Gruppen für A10/A11 zum 1. Mai und ab A12 zum 1. Juni erhalten. Diese soziale Staffelung soll es für die Beamten nicht mehr geben – alle Besoldungsgruppen sollen gleichermaßen zum 1. März 2017 und zum 1. Juli 2018 von den Zuwächsen profitieren. Die geplanten Nachzahlungen schlagen im Doppeletat 2017/2018 mit zusätzlich 40 Millionen Euro zu Buche.

Karlsruher Urteil veranlasst zum Umdenken

Zum Handeln veranlasst sehen sich die Fraktionen von Grünen und CDU von einem Anfang Juli veröffentlichten Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Dieses hatte die verzögerte Angleichung der Besoldung für sächsische Beamte an das Westniveau sowie die gestaffelte Umsetzung der Tarifabschlüsse im Freistaat mit dem Grundgesetz für unvereinbar erklärt.

Das Urteil kollidierte mit dem baden-württembergischen Besoldungserhöhungsgesetz, weshalb das Finanzministerium einen neuen Weg ersann. Am 22. September stellte es dem Landesbund-Chef Volker Stich erste konkrete Pläne vor. Diese bedeuten für 2017, dass bei einer einheitlichen Erhöhung zum 1. März die Besoldungsgruppen A10/11 und A12 aufwärts Nachzahlungen für die entgangenen zwei und drei Monate erhalten. Im Gegenzug wurde die Anhebung 2018 für alle nach hinten verschoben. Dabei verlieren die Beamten ab A12 aufwärts einen Monat und die Gruppen A10/11 zwei Monate – für Letztere gibt es eine Nachzahlung von einmalig 100 Euro. Bis A9 bleibt unterm Strich ein Verlust von vier Monaten, was mit einer Pauschale von 400 Euro kompensiert wird.

Landesbund hätte gern früheren Termin erreicht

Stich nannte die neuen Pläne „absolut nachvollziehbar“, weil ansonsten eine Klage baden-württembergischer Beamter gedroht hätte. „Wenn niemand weniger hat, sondern alle etwas mehr, könnte dies ein verfassungsrechtlich gangbarer Weg sein.“ Allerdings hatte seine Organisation für 2018 auf einen früheren gemeinsamen Termin als den 1. Juli gedrungen. An diesem Mittwochnachmittag hat Stich einen Termin bei Jörg Krauss, dem Ministerialdirektor im Finanzministerium. Dabei wird es auch um die familienbezogenen Zuschläge gehen, die generell zum 1. März für alle Betroffenen erhöht werden sollen. Und künftig wird es generell nur noch einheitliche Termine zur Besoldungserhöhung geben.