Sind Anwälte Profiteure der Flüchtlingskrise? (Symbolbild). Foto: dpa

Sind Anwälte Profiteure der Flüchtlingskrise? Die Anwälte verneinen das. Fakt ist aber auch, dass angesichts der Flut an Asyl-Klagen das Land immer mehr Prozesskostenhilfe zahlen muss.

Stuttgart - Die Ausgaben des Landes für die Anwälte von Asylbewerbern sind vergangenes Jahr in die Höhe geschnellt. Wie Baden-Württembergs Justizministerium auf Anfrage unserer Zeitung mitteilte, wurde 2017 für Asylklagen vor den Verwaltungsgerichten Prozesskostenhilfe im Gesamtvolumen von 363 000 Euro gewährt. Das war fast drei mal so viel wie im Vorjahr (133 000 Euro). Die Tendenz ist weiter steigend. Geht es so weiter wie im ersten Quartal dieses Jahres, könnten die entsprechenden Kosten 2018 auf über 400 000 Euro steigen.

Hauptgrund für die Entwicklung ist die ebenfalls stark gestiegene Zahl an Asylklagen: Verzeichneten die Verwaltungsgerichte im Land 2016 noch 18 234 Eingänge, waren es 2017 bereits 47 906. „Die Folgen der Flüchtlingskrise belasten die Verwaltungsgerichte in Baden-Württemberg maximal“, so Landesjustiminister Guido Wolf (CDU).

Nicht alle Kosten erfasst

Prozesskostenhilfe wird vom Staat dann gewährt, wenn das Einkommen des Antragsstellers unterhalb einer bestimmten Grenze liegt und seine Klage nicht von vorneherein aussichtslos erscheint. Inzwischen entfällt bei den Verwaltungsgerichten fast drei Viertel der Prozesskostenhilfe auf den Asylbereich. 2016 war es noch etwas weniger als die Hälfte gewesen. „Auch das sind letztlich Folgekosten der Flüchtlingskrise“, so Justizminister Wolf. Wobei die Dolmetscherkosten, die pro Verhandlungstag bis zu 800 Euro betragen können, in dieser Rechnung ebenso wenig erfasst sind wie die Gerichtsgebühren. Bei Asylklagen werden Gerichtsgebühren nicht in Rechnung gestellt.

Nach bundesweiten Zahlen fechten rund 90 Prozent der abgelehnten Asylbewerber die Entscheidung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vor einem Verwaltungsgericht an. Von den rund 13 000 Gerichtsverfahren, die vergangenes Jahr in Baden-Württemberg diesbezüglich erledigt wurden, wurde den Klagen der Flüchtlinge in rund einem Viertel der Fälle stattgegeben.