Winfried Kretschmann (Grüne) ist einer der größten Kritiker der Rente mit 63. Foto: dpa

Die Rente mit 63 scheidet die Geister: Baden-Württembergs Ministerpräsident Kretschmann kritisiert, dass die Jungen über Gebühr belastet werden. Bei den Beamten weckt die umstrittene Neuregelung Begehrlichkeiten.

Die Rente mit 63 scheidet die Geister: Baden-Württembergs Ministerpräsident Kretschmann kritisiert, dass die Jungen über Gebühr belastet werden. Bei den Beamten weckt die umstrittene Neuregelung Begehrlichkeiten.

Stuttgart - Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hat die Rentenpläne von Union und SPD im Bund scharf kritisiert. „Die große Koalition legt Rentenprogramme in Milliardenhöhe auf, auf Kosten der Sozialkassen“, sagte er in Stuttgart. Der 65-Jährige mahnte: „Wir müssen nicht nur an die heutigen Rentner denken, sondern auch an die Rentner der Zukunft und dass diese auskömmliche Renten bekommen.“ Die Öffnung des Rentenalters - also die geplante, abschlagsfreie Rente mit 63 - halte er für einen Kardinalfehler. Das seien zwar hochpopuläre, aber keine nachhaltigen Programmpunkte.

Indes stößt die Forderung des Beamtenbundes, auch Beamte in den Genuss der Rente mit 63 kommen zu lassen, für Unverständnis: Nordrhein-Westfalens Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) sprach sich dagegen aus: „Sie ist angesichts der Besonderheiten im Beamtenrecht sachlich nicht geboten“, sagte der SPD-Politiker dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Freitag). Für Beamte gebe es völlig andere Versorgungsregelungen und Ansprüche als für den Rest der Arbeitnehmer, etwa bei der Krankenversicherung.

Im schwarz-roten Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass langjährig Versicherte, die 45 Beitragsjahre vorweisen können, mit dem vollendeten 63. Lebensjahr abschlagsfrei in Rente gehen können. Der Deutsche Beamtenbund fordert entsprechende Verbesserungen nun auch für Beamte.

Walter-Borjans lehnte dies ab. „Man kann nicht in Bereichen, in denen es vorteilhaft erscheint, Gleichstellung mit Arbeitnehmern fordern, sie aber dort ablehnen, wo Beamte Privilegien genießen“, sagte er und verwies darauf, dass einzelne Beamtengruppen je nach Einsatzort schon jetzt vorzeitig in den Ruhestand gehen können. So liegt das Pensionsalter für Justizbeamte in den Haftanstalten und für Polizisten bei 62 Jahren, Feuerwehrleute im Einsatz können mit 60 Jahren ohne Abzüge in den Ruhestand gehen.