Die Kreuzsymbole dürfen an den Bäumen bleiben Foto: Lichtgut/Leif Piechowski

Ein Bürger wollte per Petition beim Landtag die Kreuzmarkierung eines Pilgerweges verbieten lassen. Damit ist er gescheitert. Der Petitionsausschuss hat am Mittwoch entschieden, dass die Kreuze am Martinusweg hängen bleiben dürfen.

Stuttgart - Der Bürger, der mittels einer Petition beim Landtag die Kreuzsymbole eines Pilgerweges verbieten lassen wollte, ist mit seinem Vorstoß gescheitert. Er hatte sich daran gestört, dass der 1200 Kilometer lange Martinusweg der katholischen Diözese Rottenburg-Stuttgart auch auf dem Abschnitt im Stuttgarter Rot- und Schwarzwildpark Kreuzsymbole verwendet. Sie entsprächen nicht seiner Weltanschauung und der vieler anderer Menschen. Der Staat sei grundgesetzlich zur religiösen Neutralität verpflichtet. Die werde hier verletzt.

Der Petitionsausschuss des Landtags wollte dieser Argumentation am Mittwoch nicht folgen. Der Fall hatte zuletzt so hohe Wellen geschlagen, dass es eine ausführliche schriftliche Begründung dazu gibt. Die Entscheidung fiel einstimmig aus. Die Genehmigungen für den Weg und die Ausschilderung seien rechtmäßig erfolgt. Alle betroffenen Stadt- und Landkreise seien durch die zuständige untere Forstbehörde Tübingen ordnungsgemäß beteiligt worden und hätten ihre Zustimmung gegeben. Formell sei deshalb an der Beschilderung des Martinusweges nichts auszusetzen.

Auch was die religiöse Unabhängigkeit des Staates betrifft, kam der Ausschuss zu einem klaren Ergebnis. „Durch die Beschilderung des Martinusweges sind der Petent und etwaige weitere Personen, die sich an den Kennzeichen stören, nicht derart stark in ihrer Religionsfreiheit beeinträchtigt, dass ihnen diese nicht zuzumuten wären“, sagt Beate Böhlen (Grüne), die Vorsitzende des Petitionsausschusses. Außerdem müsse man auch die Glaubensfreiheit derjenigen Menschen, die den Weg gerne gehen wollen, berücksichtigen. Das sei im Übrigen auch juristisch abgeklärt: „Bei dem hier verwendeten christlichen Kreuzzeichen handelt es sich nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs um ein Symbol ohne indoktrinierende Wirkung“, so Böhlen.

Die Petition hatte zuletzt zahlreiche Reaktionen bewirkt. Sie löste zwar auch Zustimmung, in vielen Fällen aber heftigen Gegenwind aus. Die Diözese Rottenburg-Stuttgart, die den Weg vor drei Jahren ausgeschildert hatte, hatte Unverständnis geäußert. Jetzt zeigt man sich dort erleichtert. „Wir haben es nicht anders erwartet. Alles andere wäre eine Überraschung gewesen“, sagt Sprecherin Manuela Pfann. Letzten Endes habe jetzt der „gesunde Menschenverstand gesiegt“.

Und nebenbei hat die Geschichte offenbar noch für einen ganz anderen Effekt gesorgt. „Wir freuen uns über die Werbung für den Martinusweg“, sagt Manuela Pfann und schmunzelt. Offenbar haben die Diskussionen ein erhöhtes Interesse vieler Menschen an dem Pilgerweg ausgelöst. Der Bürger, der sich an den Kreuzsymbolen stört, dürfte demnächst im Stuttgarter Wald auf noch mehr Pilger treffen als zuvor.