Innenminister Thomas Strobl (CDU) ist sich der Rückendeckung des Gerichts sicher. Foto: dpa

Die SPD will ein Volksbegehren für kostenlose Kitas durchsetzen - das Innenministerium lehnt das ab. Kritiker können die Entscheidung nicht nachvollziehen, doch der Minister wähnt sich auf der sicheren Seite.

Stuttgart - Innenminister Thomas Strobl (CDU) geht fest davon aus, dass das Landesverfassungsgericht die Ablehnung des SPD-Volksbegehrens für gebührenfreie Kitas bestätigen wird. „Es gibt sehr, sehr gute und durchschlagende Gründe, das Begehr der SPD als unzulässig abzuweisen“, sagte Strobl am Freitag in Stuttgart. Das sei die Mehrheitsmeinung in seinem Haus und auch von externen Experten. Es sei aber das gute Recht der SPD, die Frage vom Verfassungsgericht klären zu lassen. „Ich habe nichts anderes erwartet.“

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Die oppositionelle SPD will eine kostenlose Kinderbetreuung bis zum Schuleintritt durchsetzen. Dazu wollte sie ein Volksbegehren auf den Weg bringen, für das sie Unterschriften sammelte. Strobls Ministerium lehnte den SPD-Antrag aber am Montag ab. Es begründete die Entscheidung damit, dass das Volksbegehren, wenn es erfolgreich sein sollte, den Haushalt des Landes wesentlich beeinflussen würde.

Scharfe Kritik vom Verein Mehr Demokratie

Die SPD will gegen diese Entscheidung beim Landesverfassungsgericht vorgehen. Sie vermutet, dass die grün-schwarze Landesregierung vor allem auch politische Motive für die Ablehnung des Antrags hat. SPD-Landeschef Andreas Stoch hatte gesagt: „In dieser Regierung herrscht offensichtlich nackte Panik aus Angst vor dem Volk.“

Auch der Verein Mehr Demokratie hatte die Entscheidung des Ministeriums scharf kritisiert und auch auf die Volksabstimmung über das umstrittene Bahnprojekt Stuttgart 21 im Jahr 2011 verwiesen. Dabei sei darüber abgestimmt worden, ob sich das Land mit mehr als 900 Millionen Euro an dem Projekt beteiligen solle, also mit einem erheblichen finanziellen Beitrag. „Somit stehe die bisherige Staatspraxis in einem eklatanten Widerspruch zur jetzt vom Innenministerium bezogenen Position“, sagte Landeschef Edgar Wunder. Strobl hält die Sachverhalte aber nicht miteinander vergleichbar. Bei S 21 sei es nicht um einen Gebühren-Tatbestand gegangen.

Unterschiedlich hohe Beiträge für Kinderbetreuung

In den baden-württembergischen Kommunen müssen die Eltern derzeit unterschiedlich hohe Beträge für die Betreuung ihrer Kinder in Kitas zahlen. Insgesamt geht es nach Angaben des Städtetages um 730 Millionen Euro im Jahr, die nach Meinung der SPD künftig aus dem Landeshaushalt kommen sollen. Auch die grün-schwarze Koalition mache sich über das Thema Gedanken, erklärte Strobl. „Ein Land wie Baden-Württemberg muss den Anspruch haben, das familienfreundlichste und kinderfreundlichste Land in der ganzen Republik zu sein.“