Christian Seifert, Vorsitzender der Geschäftsführung der DFL Foto: dpa

Vor dem Landgericht Bremen hat die Deutsche Fußball-Liga (DFL) einen Etappensieg im Streit um die Beteiligung an Kosten für Polizeieinsätze bei Risikospielen eingefahren. Eine Berufung gegen das Urteil ist jedoch möglich.

Bremen - Die Deutsche Fußball Liga (DFL) muss sich auch weiterhin nicht an Mehrkosten für Polizeieinsätze bei sogenannten Hochrisikospielen in Bremen beteiligen. Das Verwaltungsgericht der Hansestadt Bremen gab am Mittwoch in erster Instanz einer entsprechenden Klage der DFL gegen einen Gebührenbescheid des Bundeslandes Bremen statt. Eine Berufung gegen das Urteil ist möglich.

Bremen hatte der DFL nach dem Nordderby zwischen dem Hamburger SV und Werder Bremen am 19. April 2015 erstmals eine Rechnung über 425 718,11 Euro geschickt. Um dieses Spiel geht es als Musterbeispiel in dem Verfahren. Die DFL klagte auf Rücknahme des Bescheids. Insgesamt beläuft sich die Forderung aus Bremen an die DFL inzwischen für mehrere Hochrisikopartien auf über eine Million Euro.

Beide Seiten signalisierten bereits vor der Entscheidung, dass sie im Falle einer Niederlage in die nächste Instanz gehen wollen. Bei der erstinstanzlichen Verhandlung waren am Mittwoch auch der Präsident und Aufsichtsratschef der DFL, Reinhard Rauball, und Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) anwesend. Rauball äußerte sich nach dem Urteil erleichtert, sagte jedoch: „Das war ein Zwischenschritt heute.“