Alte (rechts) und neue Wegeführung: Radweg in der Hornbergstraße. Foto: Werner Waldner

In der Hornbergstraße ist auf der Südseite die Verkehrsführung geändert worden.

Kornwestheim - Angebotsstreifen für Fahrradfahrer“ heißt die gestrichelte Linie am Fahrbahnrand, und sie ist in Kornwestheim immer häufiger zu sehen. Dieser Tage hat die Stadt der Hornbergstraße einen solchen Streifen verpasst. Von der Heubergstraße an werden die Radfahrer auf die Fahrbahn und nicht mehr auf den Bürgersteig geleitet. Allerdings: Dort trennt weiterhin ein roter Strich die Fußgänger- von den Radlern. Was gilt denn nun? „Aktuell“, so heißt es in der Antwort der Stadt Kornwestheim auf Anfrage unserer Zeitung, „dürfen Radfahrer in diesem Bereich beides benutzen: den markierten Radweg neben dem Fußgängerweg und die Fahrbahn.“ Rechtsanwalt Michael Winter, auf Verkehrsrecht spezialisiert, hält die Regelung für gewagt, weil sie „einige interessante Haftungsrisiken“ in sich birgt. Seiner Ansicht nach sollte die Stadt Kornwestheim die roten Streifen auf dem Bürgersteig, die den Radweg markiert haben, entfernen, um für Klarheit zu sorgen. Die Stadt sieht die Verkehrsregelung auf der Hornbergstraße derzeit als Übergang. Die Straße solle „überplant“ werden, heißt es aus dem Rathaus. „Und dazu gehört auch die Neuordnung des Radverkehrs. Wie das aussehen wird, lässt sich derzeit noch nicht sagen.“

Angebotsstreifen als Möglichkeit, den Radverkehr zu stärken

Die Schutzstreifen mit der gestrichelten Linie sind laut der Straßenverkehrsordnung Bestandteil der Fahrbahn. Sie dürfen „bei Bedarf“ von anderen Fahrzeugen auch genutzt werden. Nicht zu verwechseln sind diese Angebots- mit den -Radfahrstreifen. Sie sind mit einer durchgezogenen Linie von der Fahrbahn abgetrennt, häufig auch noch rot markiert, auf jeden Fall aber mit einem Radwegschild gekennzeichnet. Diese Streifen stehen ausschließlich den Fahrradfahrern zur Verfügung.

Die Angebotsstreifen sieht die Stadt als eine Möglichkeit, den Radverkehr in der Stadt zu stärken. In der Bogenstraße sind sie im vergangenen Jahr auch aufgebracht worden, auf der Westseite allerdings nur im oberen, nördlichen Teil. Nach der Hälfte der Strecke wird aus dem Angebotsstreifen für Fahrradfahrer dann ein Parkstreifen für Autofahrer – ein Entgegenkommen der Stadt an den SV Kornwestheim, dem es bei gutem Besuch an Parkplätzen für die Gäste im Funsportzentrum mangelt.

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Zu einer Stärkung des Radverkehrs, davon ist die Stadt überzeugt, trage auch Tempobegrenzung in großen Teilen des Stadtgebiets auf 40 Kilometer pro Stunde bei. Schließlich sei der Fahrradfahrer „gleichberechtigter Verkehrsteilnehmer“. Die Autofahrer seien verpflichtet, beim Überholen innerorts einen Mindestabstand von 1,50 Metern einzuhalten. Bei Kinderrädern oder Fahrrädern mit Anhänger müssten es sogar zwei Meter sein.