Der Täter bekommt eine Bewährungsstrafe. Foto: dpa/Jörg lange

Ein Kornwestheimer hat eine Zehnjährige mehrfach sexuell missbraucht.

Kornwestheim - Als tragende Säule dafür, dass der Mann für den schweren sexuellen Missbrauch der Tochter seiner Ex-Partnerin nicht ins Gefängnis muss, bezeichnete Richterin Monika Lamberti den erfolgten Täter-Opfer-Ausgleich. 3000 Euro waren schon vor dem Beginn des Prozesses geflossen, und auf die Zahlung von weiteren 12 000 Euro haben sich die Anwälte während der Verhandlungen geeinigt. Das Stuttgarter Landgericht verhängt deshalb eine Haftstrafe von zwei Jahren, die aber zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Die Mutter des zur Tatzeit zehn Jahre alten Mädchens aus Winnenden (Rems-Murr-Kreis) hatte mit dem Täter eine Beziehung und glaubte ihrem Kind nicht, dass es missbraucht worden ist. Doch der Mann gab vor Gericht ein glaubwürdiges Geständnis ab. Das inzwischen 16-jährige Mädchen – die Übergriffe ereigneten sich in den Jahren 2014 bis 2016 – wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit als Zeugin vernommen. Im Zuge der Urteilsbegründung informierte die Richterin die Öffentlichkeit dann darüber, dass das Opfer dem Täter glaube, dass er zutiefst bereue, was er getan habe.

Täter war oft mit den Kindern allein

Der Täter aus Kornwestheim wohnte zwar nicht bei seiner damaligen Freundin und ihren beiden Kindern in Winnenden, aber er war oft mit dem Opfer und dessen jüngerem Bruder alleine, wenn die Mutter zur Arbeit musste. Vor Gericht gab er zu, sich regelmäßig an der damals Zehnjährigen vergriffen zu haben. Die sexuellen Übergriffe gingen bis zum Eindringen mit einem Finger in den Körper des Kindes. Als mit der Anklage die Einzeltaten des Mannes verlesen wurden, war das dem Beschuldigten nach eigenen Angaben sehr „peinlich“. Ein Motiv für den Missbrauch konnte er nicht nennen, und er beteuerte, dass die Tochter seiner Ex-Freundin das einzige Kind gewesen sei, dem er etwas angetan habe.

Opfer vertraute sich seinem Vater an

Die Bewährungszeit hat das Gericht in diesem Fall auf vier Jahre festgesetzt und den Mann einem hauptamtlichen Bewährungshelfer unterstellt. Der Verurteilte muss nachweisen, dass er zu einer sexualtherapeutischen Beratungsstelle geht und, wenn diese es für nötig erachtet, eine Therapie macht. Über den Weg laufen sich Täter und Opfer heute nicht mehr, weil die Mutter des Kindes die Beziehung zum Verurteilten beendet hat, als alles herauskam. Weil das Mädchen kein Gehör bei seiner Mutter fand, vertraute sie sich ihrem leiblichen Vater an, der dafür sorgte, dass die Sache zu Anzeige kam. Nicht ins Gefängnis zu müssen, war das erklärte Ziel des Täters, dem das Gericht auch entsprach, weil der Mann eine, wie es im Fachjargon heißt, positive Sozial- und Kriminalprognose hat. Der schwierigste Punkt für das Gericht war, zu prüfen, ob seine Reue echt ist oder ob er die Tränen auf dem Anklagestuhl nur zur Schau laufen lässt. Denn sein Vorgehen als Täter war perfide: Er lockte das nichts ahnende Kind unter dem Vorwand ins Schlafzimmer, dass er dem Mädchen etwas vorlesen oder etwas mit ihm spielen wolle, und klemmte dann von innen einen Stuhl gegen die Tür, damit keiner hereinkommen konnte. Er habe immer Angst gehabt, dass sein Tun auffliege, sagte der Angeklagte.

Dass der Kornwestheimer sein Opfer nicht nur zu Hause, sondern auch in einer Umkleidekabine des Winnender Wunnebades sexuell missbraucht hat, konnte die Jugendkammer des Stuttgarter Landgerichts dem Kornwestheimer nicht nachweisen. Das war die einzige von insgesamt fünf Einzeltaten, die er bestritt.