Wer in Hemmingen im Gemeinderat sitzt, tagt im prachtvollen Schloss. Foto: Simon Granville

Für ihr Ehrenamt werden Gemeinderäte entschädigt. Ob die Beträge angemessen sind? Die Ansichten gehen auseinander.

„50 Euro monatlicher Beitrag und ein Sitzungsgeld zwischen 26 und 55 Euro, je nach Dauer, ist sicher nicht überbezahlt“, meint Hemmingens Bürgermeister Thomas Schäfer (CDU). Die Komplexität der Themen nehme zu, und die Anzahl der Seiten, die es zur Vorbereitung der Sitzungen zu lesen gilt, steige auch immer weiter. „Bestimmt wird kein Gemeinderatsmitglied dieses Amt aufgrund der Aufwandsentschädigung machen.“

 

Elke Kogler sieht das ähnlich. Die Fraktionschefin der SPD sitzt seit 35 Jahren im Hemminger Gemeinderat. Es mache viel Spaß, die Kommune mit gut 8200 Einwohnern mitzuentwickeln. Gleichwohl sei das Amt auch anstrengend und zeitintensiv – was viele von einer Kandidatur abhalte. Die Themen seien zudem mehr geworden, und als Fraktionschefin kämen weitere Aufgaben hinzu, wie im Rathaus Nachfragen zu klären oder vor den Sitzungen – etwa der Ausschüsse und des Gemeinderats – die Fraktionssitzungen vorzubereiten, für die es kein Geld gibt. Nicht zu vergessen: die Materialkosten. Elke Kogler schätzt, dass sie im Monat rund 24 Stunden Zeit investiert. „Außerdem muss man im Ort bei Veranstaltungen und eigenen Aktionen präsent sein und auch die Anliegen der Bürger aufnehmen.“ Aus ihrer Sicht gehört die Arbeit aufgewertet, auch wenn Geld für Gemeinderäte weniger eine Rolle spiele. „Wir treffen weitreichende Entscheidungen.“

Es dürfen keine finanziellen Nachteile entstehen

Jede Kommune bestimmt die Höhe der Aufwandsentschädigung per Satzung selbst. Je größer die Kommune ist, desto höher ist der Betrag für gewöhnlich, weil mehr Arbeit anfällt. „Der Gemeinderat als Satzungsgeber hat einen Beurteilungsspielraum“, sagt Leonie König, Sprecherin des Gemeindetags Baden-Württemberg. Zur Höhe gibt der kommunale Landesverband keine Empfehlungen. Jedoch sollten Ehrenamtliche „durch ihre Tätigkeit keine finanziellen Nachteile erleiden“.

Gleichzeitig sei nicht davon auszugehen, dass Geld für ein Gemeinderatsmitglied, das sich für die Belange der Bürgerinnen und Bürger einsetze, ausschlaggebend für eine Kandidatur ist. „Die Aufwandsentschädigung dient lediglich als Ausgleich für Verdienstausfälle und Aufwendungen – nicht als Vergütung für die ehrenamtliche Tätigkeit selbst“, betont Leonie König. Auch Personen ohne Verdienst hätten Anspruch auf eine Entschädigung, ebenso würden Aufwendungen für die entgeltliche Betreuung von pflege- oder betreuungsbedürftigen Angehörigen erstattet.

Nachtzuschlag nach 22.30 Uhr

Oliver Nauth ist in Korntal-Münchingen seit zehn Jahren Gemeinderat. Einer, der das Amt auch ganz ohne Geld ausführen würde. „Die Aufwandsentschädigung ist angemessen und vertretbar, da die zeitlichen Aufwände, besonders wenn das Amt eines Fraktionsvorsitzenden ausgeübt wird, enorm sein können“, findet der Fraktionschef der CDU. „Sicherlich würde ich aber auch ohne eine Aufwandsentschädigung gern dem Gemeinderat angehören wollen, da es eine anspruchs- und verantwortungsvolle Tätigkeit im Dienste der Allgemeinheit ist.“

Korntal-Münchingen, mit etwas über 20 000 Einwohnern, zahlt Fraktionsvorsitzenden einen monatlichen Grundbetrag von 120 Euro, den übrigen Stadträten 100 Euro. Das Sitzungsgeld beträgt 50 Euro. Die Stadtverwaltung hält die Beträge nach eigener Aussage für angebracht. Sie wurden zuletzt im Jahr 2020 erhöht. Dabei entschied der Gemeinderat, dass Sitzungen künftig um 18 statt um 19 Uhr beginnen. Und er beschloss für jede angefangene Stunde nach 22.30 Uhr einen Nachtzuschlag von zehn Euro.

Spitzenreiter ist Stuttgart

Ditzingen hat circa 25 000 Einwohner und überprüft üblicherweise die Satzung zum Ende der Amtszeit des amtierenden Gemeinderats – „um nicht dem neuen Gemeinderat die Bürde aufzulasten, über die eigenen Entschädigungen befinden zu müssen“, sagt der Rathaussprecher Michael Geyer. Als Maßstab werde etwa die Inflation oder der Umfang in vergleichbaren Kommunen herangezogen. Seit April erhalten Stadträte 180 Euro pro Monat plus 65 Euro Sitzungsgeld – auch für Fraktionssitzungen. „Mit den Änderungen schafft die Stadt einen Inflationsausgleich und gestaltet das Ehrenamt weiterhin attraktiv“, sagt Michael Geyer.

In Leonberg mit gut 50 000 Einwohnern erhalten Gemeinderäte seit Januar 120 Euro im Monat, Fraktionschefs einen Zuschlag von 50 Prozent. Das Sitzungsgeld beträgt 50 Euro. Stuttgart liegt bei Zahlungen vorn. Die Stadträte kriegen von August an 1900 Euro Grundbetrag – ein Plus von 250 Euro. Auch das Sitzungsgeld steigt: auf 80 Euro pro Sitzung, bei Dauersitzungen sind es 240 Euro.

Diese Beträge bekommen Kreisräte

Ludwigsburg
 Die Mitglieder des Kreistags erhalten seit Januar einen Jahresbetrag von 1320 Euro. Fraktionsvorsitzende bekommen je nach Fraktionsgröße zusätzlich zwischen 280 und 1120 Euro jährlich. Für jede Teilnahme an einer Sitzung des Kreistags oder der Ausschüsse oder für Verrichtungen im Auftrag des Kreistags unabhängig von der Dauer gibt es ein Sitzungsgeld von 90 Euro.

Böblingen Der Kreis zahlt monatlich 85 Euro Grundbetrag und 75 Euro Sitzungsgeld. Der Vorsitzende einer Fraktion erhält monatlich eine zusätzliche Dienstaufwandsentschädigung in Höhe des Grundbetrags. Die neue Satzung tritt am 22. Juli in Kraft.