Nein zum Betreuungsgeld - sagen die Richter Foto: dpa-Zentralbild

Audio-Kommentar - Der Bund hätte das vor zwei Jahren eingeführte Betreuungsgeld wegen fehlender Gesetzgebungskompetenz nicht beschließen dürfen, sagen die Karlsruher Richter.

Stuttgart - Das Bundesverfassungsgericht hat das Betreuungsgeld als grundgesetzwidrig gekippt. Der politische Streit geht also weiter. Der Bund hätte das vor zwei Jahren eingeführte Betreuungsgeld wegen fehlender Gesetzgebungskompetenz nicht beschließen dürfen, so die Karlsruher Richter. Hören Sie unseren Audio-Kommentar in Zusammenarbeit mit antenne 1 zum Thema - Wolfgang Molitor kommentiert: