Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen hatte beim Landeskriminalamt Berlin wegen Durchstecherei Anfang Juli Anzeige gegen „Unbekannt“ erstattet – offenbar um potenzielle Informanten abschrecken. Ein klarer Angriff auf die Pressefreiheit, findet unser Redakteur Franz Feyder.
Hans-Georg Maaßen zeichnet vor allem eines aus: Er schießt gerne übers Ziel hinaus. Das war im Herbst 2002 so, als er als Referatsleiter für den damaligen Innenminister Otto Schily (SPD) klären sollte, ob der zu Unrecht im US-Folterlager Guantanamo festgehaltene Bremer Murat Kurnaz wieder nach Deutschland zurückkehren dürfe. Das hatten die Amerikaner angeboten. Maaßen kam zum Ergebnis, dass sich Kurnaz mehr als sechs Monate nicht mehr in Deutschland aufgehalten, sich nicht bei deutschen Behörden gemeldet habe – und deswegen sein unbegrenztes Aufenthaltsrecht verfallen sei. Eine Einreise sei deshalb zu verwehren.
Richter des Bremer Verwaltungsgerichts kamen im November 2007 zu dem Ergebnis, dass die Entscheidung des Juristen Maaßen rechtswidrig war. Warum das Bundeskabinett diesen Mann dennoch für geeignet hielt, 2012 als Präsident die Verantwortung für das Bundesamt für Verfassungsschutz zu übernehmen, bleibt wohl das Geheimnis von Kanzlerin Angela Merkel und ihren Ressortleitern. Den neuen Chef des Geheimdienstes schien das Vertrauen jedoch zu beflügeln – auch, um gegen Journalisten zu keilen.
Denen machte er im April vergangenen Jahres während einer Veranstaltung des Bundes der Deutschen Zeitungsverleger deutlich, was er von Quellenschutz und journalistischer Arbeit hält: Wie seine US-Kollegen sieht Maaßen in dem NSA-Enthüller Edward Snowden einen Verräter. Journalisten haben in Maaßens Augen vor allem die Steigerung der Auflagen im Sinn und deshalb „ein großes Interesse an Geheimdiensten“. Angesichts der Tatsache sinkender Auflagen auf dem deutschen Medienmarkt ebenso realitätsferne wie dümmliche Propaganda: Wenn wirklich einmal durch eine Veröffentlichung eines Geheimdienstdokumentes 100 Menschen mehr am Kiosk zur Zeitung greifen sollten, sichert das weder einen Arbeitsplatz noch werden dafür die Druckmaschinen neu angeworfen.
Maaßens neuester Coup: Er erstattete Anzeige gegen zwei Journalisten, die vertrauliche Unterlagen der Verfassungsschützer veröffentlicht und unliebsam über die Pläne der Geheimen berichteten, das Internet zu überwachen. Die Kritik, die deshalb jetzt auf Maaßen einprasselt, interessiert den 52-Jährigen wahrscheinlich ebenso wenig wie das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Freiheitsrechten von Journalisten aus dem Jahr 2007. Maaßen Botschaft hinter der Strafanzeige lautet: Ich will Journalisten – vor allem aber deren Informanten – an den Kragen, sollten sie Geheimes der Geheimen ans Licht bringen.
Eine Botschaft auch – vielleicht sogar gerade – für die Journalisten, die seit Monaten, seit Jahren Pannen, Skandale und Defizite bei den deutschen Nachrichtendienste im Zusammenhang mit der mutmaßlichen Terrorgruppe „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) offenlegen: von geschredderten Akten in Maaßens eigenem Haus über an Neonazis durchgestochene Warnungen zu bevorstehenden Razzien bis hin zur Irreführung ermittelnder Polizeibeamter. Dazu haben Reporter aus vertraulichen und geheimen Akten zitiert. Und sie weisen bis heute nach, dass Politiker, Richter und Öffentlichkeit von Verfassungsschützern an der Nase herumgeführt, mit Halbwahrheiten abgespeist und angelogen werden.
Genau hier liegt das Problem: Die nach dem Auffliegen des NSU angeschobene Reform der deutschen Geheimdienste – politisch als Meisterwerk gelobhudelt – greift entweder zu kurz oder gar nicht. Auf den Schreibtischen von Leuten wie Hans-Georg Maaßen werden sie zur Blaupause, nach der die Verfassung ausgehöhlt wird.