Die 20. Wirtschaftsstrafkammer hat bei den Beteiligten nachgefragt, warum sie eine Zahlung von 833 000 Euro genehmigt haben.
Richter Hans-Jürgen Wenzler, Vorsitzender der 20. Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Stuttgart, hat in zwei Prozessen zum Klinikum-Skandal schon fast 60 Verhandlungstage hinter sich gebracht, als er vom damaligen Leiter der für ausländische Privatpatienten zuständigen Abteilung (IU) die entscheidende Antwort erbittet: „Was sollte das Ganze?“ Wer sollte im Zusammenhang mit der Abrechnung der Behandlung von 370 libyschen Kriegsversehrten überhaupt getäuscht werden, wenn doch alle Beteiligten um den Betrug bei der Rechnungsstellung wussten, also sowohl auf der Seite der Libyer als auch im Klinikum, und dort bis hoch zur Geschäftsführung, wie der damalige IU-Chef Andreas Braun als Angeklagter ständig beteuert.