Digitale Verfahren und automatisierte Schriftsatz-Versendung: Künstliche Intelligenz (KI) berge auch in der Justiz vielen Chancen, findet OLG-Präsident Müller.
Der Präsident des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe, Jörg Müller, will verstärkt die Chancen von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Justiz ausloten. „Wir stehen an der Schwelle zu disruptiven Veränderungen“, sagte er am Donnerstag beim Jahrespressegespräch in Karlsruhe. Fachkräftemangel und eine zunehmende Komplexität des Rechts machen aus seiner Sicht den Einsatz von KI unumgänglich.
Die Rechtsprechung bleibe nach wie vor Sache des Richters, betonte Müller. Beispiele aus der Justiz im In- und Ausland zeigten aber, dass KI juristische Arbeit qualifiziert unterstützen könne. „Der Sinn der Justiz ist nicht der Versand von Schriftsätzen“, sagte Müller. Richterinnen und Richter müssten bei der Routinearbeit entlastet werden.
Schnellere Verfahren durch digitale Zusammenkünfte
Chancen sieht Müller vor allem im Zivilprozess. So könnte ein digitaler Verfahrensraum in einer Cloud mit Zugriff für alle Berechtigten nach seiner Ansicht die Arbeit enorm beschleunigen. Das belgische Insolvenzverfahren funktioniere so bereits. Software für die Online-Streitbeilegung aus dem Internet-Handel werde im Ausland schon mit großem Erfolg auch bei Gericht eingesetzt. KI-gestützte Chatbots mit Videoclips könnten durch Antragstellungen in Online-Verfahren führen, auf Fragen in einfacher Sprache antworten und sogar gütliche Einigungen vermitteln.
„Kanada zeigt seit Jahren, was hier möglich ist“, sagte Müller. Wenn durch neue Technik der Zugang zu Gerichten einfacher, die Verfahren günstiger und die Entscheidungen verständlicher würden, könne auch das Vertrauen in den Rechtsstaat gestärkt werden.
So könne auch eine umfangreiche Aktenlage strukturiert aufbereitet werden
KI werde bereits angewendet bei der strukturierten Aufbereitung umfangreicher Akten oder in Massenverfahren: In Baden-Württemberg gibt es etwa „OLGA“ für die Zuordnung von Diesel-Verfahren in Fallgruppen oder „Codefy“ für die Aktenanalyse. Erprobt werden eine unterstützende Online-Antragstellung oder die automatische Anonymisierung von Entscheidungen für die Veröffentlichung.
Müller räumte ein: „Manchmal braucht es einfach die Verhandlung von Angesicht zu Angesicht.“ Um eine Zeugenaussage einschätzen zu können, sei mehr als der Wortlaut nötig. Es komme auch auf Mimik, Gestik und Bauchgefühl an. Auch könne man leichter von Mensch zu Mensch um Lösungen werben. Genau dafür müssten Richter wieder mehr Zeit und Freiraum gewinnen.