Wer ein Elektroauto fährt, wird an der Ladesäule seine Rechnung in Zukunft leichter mit Giro- oder Kreditkarte begleichen können. Kritiker werfen der Regierung vor, auf Technologie von gestern zu setzen und mobile Bezahlsysteme ohne Not zu diskriminieren.
Berlin - Wer mit einem Elektroauto unterwegs ist und das Fahrzeug irgendwo auf der Strecke an einer öffentlichen Stromtankstelle aufladen möchte, steht vor einem sehr praktischen Problem: Die elektronischer Bezahlsysteme verschiedener Ladesäulenbetreiber sind oft nicht miteinander kompatibel. Dieses Problems nimmt sich jetzt die Bundesregierung an. In Zukunft müssen neue Ladepunkte mit einem Lesegerät für Giro- und Kreditkarten ausgestattet werden. Die Industrie und die Stromwirtschaft sind entsetzt und warnen davor, dass der Netzausbau um Jahre zurückgeworfen werden könnte. Ein Überblick.
Was genau hat die Regierung vor?
Wenn das Bundeskabinett an diesem Mittwoch in Berlin zusammenkommt, steht auch eine Reform der Ladesäulenverordnung auf der Agenda. Zentraler Punkt ist die Einführung einer einheitlichen Bezahlmethode für das sogenannte Ad-hoc-Laden an öffentlich zugänglichen Ladepunkten. Bislang herrscht beim Bezahlen regelrechter Wildwuchs, was das spontane Laden unterwegs kompliziert macht. Künftig sind Betreiber von Ladepunkten verpflichtet, ihre Anlagen mit Lesegeräten für Debitkarten (hierzulande Girocard, ehemals EC-Karte) und gängige Kreditkarten wie Visa oder Mastercard auszustatten. Bisher war das nur eine Option. Die Lesegeräte müssen kontaktloses Bezahlen durch Vorhalten der Karte und eine Identifizierung per PIN ermöglichen. Bei alldem handelt es sich um gesetzliche Mindestanforderungen. Es steht den Ladepunktbetreiber frei, ihre Anlagen mit weiteren elektronischen Bezahlmöglichkeiten auszustatten. Mit der Reform setzt die Regierung einen Beschluss der Konzertierten Aktion Mobilität aus dem vergangenen September um.
Ab wann gelten die neuen Regeln?
Sie gelten erst für Ladepunkte, die ab dem 1. Juli 2023 in Betrieb gehen. Eine Pflicht zur Nachrüstung von Bestandsanlagen gibt es nicht. Fahrer von Elektroautos, die sich über das Bezahl-Wirrwarr ärgern, werden also noch mindestens zwei Jahre mit dem gegenwärtigen Zustand leben müssen. Zur Begründung heißt es im Bundeswirtschaftsministerium, dass die Ladesäulenmodelle angepasst werden müssten, was wiederum auch einen mess- und eichrechtlichen Zertifizierungsprozess nach sich ziehe. Ladesäulen, die ab dem 1. März 2022 errichtet werden, müssen auch über eine elektronische Schnittstelle verfügen, die Standortinformationen und dynamische Daten übermittelt. Dazu zählen die Betriebsbereitschaft und der Belegungsstatus. Derartige Daten kann der Kunde dann per App nutzen.
Welche Bedeutung hat das Ad-hoc-Laden unterwegs überhaupt?
Für den normalen Elektroauto-Fahrer hat es nur eine untergeordnete Bedeutung. Während Autos mit Verbrennungsmotor immer unterwegs an der Tankstelle mit Benzin oder Diesel befüllt werden, geschehen die meisten Ladevorgänge von Elektromobilen daheim oder etwa am Arbeitsplatz. Rechnerisch findet nur einer von zehn Ladevorgängen an einer öffentlichen Säule statt, also zum Beispiel an einer Autobahnraststätte oder dem Parkplatz eines Supermarkts. Die Zahl der öffentlichen Ladepunkte steigt schnell, zuletzt gab es bundesweit rund 40 000.
Warum setzt die Bundesregierung beim Bezahlen an der Ladesäule auf klassische Karten und nicht auf Apps oder andere internetbasierte Systeme?
Wirtschafts-Staatssekretär Ulrich Nußbaum sagt: „Auch derjenige Kunde, der nicht über ein Smartphone verfügt, kann mittels gängiger Debit- und Kreditkarte an der Ladesäule bezahlen. Damit wollen wir dafür sorgen, dass möglichst viele Bürgerinnen und Bürger die öffentliche Ladestationen einfach und unkompliziert nutzen können.“ Für Kreditkarten spricht, dass damit auch Ausländer bezahlen können, die hierzulande unterwegs sind. Die klassischen Finanzdienstleister dürfte es freuen, dass der Gesetzgeber ihre Produkte bevorzugt. Kritik kommt aus der Opposition: Grünen-Fraktionsvize Oliver Krischer sagt, der Regierungsentwurf gehe zwar in die richtige Richtung, mit dem Vorrang für die Girokarte werde aber „auf ein altes Pferd gesetzt“, dass in zehn Jahren womöglich verschwunden sein könnte.
Was sagen Industrie und Stromwirtschaft zu den Plänen?
Sie halten die Fixierung auf Karten für rückwärtsgewandt. Zudem warnen sie vor immensen Mehrkosten und einer Verzögerung beim Ausbau des Ladenetzes. Mobile Bezahlsysteme seien auf dem Vormarsch und geeignete Bezahloptionen von heute und morgen, heißt es in einem Appell der Branchenverbände VDA, ZVEI und BDEW. „Sie sind benutzerfreundlich, zukunftsfähig und europäisch anschlussfähig. Und der Ladesäulenausbau kann damit weiter schnell voranschreiten, denn da muss nichts eingebaut, nichts zusätzlich geeicht und nichts zusätzlich genehmigt werden.“ Ein Mobiltelefon habe heute jeder E-Autofahrer immer dabei. Laut Regierungsentwurf verursacht der Einbau von Kartenlesegeräten bis 2030 Kosten in Höhe von 165 Millionen Euro.
Es gibt beim Laden oft auch wenig Transparenz bei den Preisen. Wird dieses Problem jetzt ebenfalls angegangen?
Nein, nicht mit dieser Reform der Ladesäulenverordnung. Stattdessen müsste die Preisangabenverordnung angepasst werden. Die Arbeiten daran laufen.