Facebook wendet sich an deutsche Mitglieder, also gelte für das Netzwerk auch deutsches Recht, sagt Carsten Ulbricht. Foto: dpa

Von den Plänen einer Task Force gegen Facebook-Hasskommentare hält der IT-Anwalt Carsten Ulbricht aus Stuttgart nicht viel. Stattdessen rät er den Nutzern, rechtliche Schritte einzuleiten. Für Facebook sieht er eine Gefahr darin, nicht auf gemeldete Hassbeiträge zu reagieren.

Stuttgart - Der Justizminister Heiko Maas will radikaler gegen Hasskommentare bei Facebook vorgehen. Bei einem Treffen mit Vertretern des sozialen Netzwerks hat der SPD-Politiker angekündigt, eine Task Force gegen die Hetze im Netz einzurichten. Facebook selbst verspricht, die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) zu unterstützen. Doch wie sinnvoll sind die geplanten Maßnahmen wirklich?

Rechtsanwalt Carsten Ulbricht Foto: privat
Wir haben mit dem IT-Anwalt Carsten Ulbricht aus Stuttgart über die Pläne des Justizministers gesprochen – und über die Möglichkeiten, sich gegen Hasskommentare zu wehren. Sobald dem sozialen Netzwerk ein beleidigender oder volksverhetzender Kommentar gemeldet wird, dann gehe Facebook ein rechtliches Risiko ein, sagt Ulbricht. In manchen Fällen könne das sogar Beihilfe zur Volksverhetzung sein.
Heiko Maas will eine Task Force einrichten, um gegen Hasskommentare vorzugehen. Was halten Sie davon?
Ich halte die Ergebnisse des Treffens für suboptimal. Für die Strafverfolgung haben wir Polizei und Staatsanwälte. Wenn das Justizministerium gegen beleidigende und volksverhetzende Kommentare bei Facebook vorgehen will, dann sollen sie die Strafverfolgungsbehörden mit Kapazitäten ausstatten.
Was empfehlen Sie Nutzern, die einen Hasskommentar melden wollen?
Wenn man einen Kommentar meldet, dann begründet man das am besten mit „Hate Speech“. Denn die Facebook-Richtlinien basieren auf den Gesetzen der USA. Und dort ist die Meinungsfreiheit ein noch höheres Gut als hier. Rechtsradikale Äußerungen wie den Holocaust zu leugnen sind dort zugelassen, hier hingegen verboten. Wird jedoch eine Person oder eine Gruppe aufgrund von Geschlecht, Herkunft, Religion oder Rasse attackiert, dann werden die Facebook-Mitarbeiter eher aktiv und die Chancen auf Löschung sind größer.
Welche rechtlichen Maßnahmen können die Nutzer ergreifen?
Facebook wendet sich an deutsche Mitglieder, also gilt auch deutsches Recht. Die Nutzer können sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich gegen Verfasser von Hasskommentaren vorgehen. Wenn jemand beleidigt wird oder unwahre Tatsachen behauptet werden, dann können betroffene Facebook-Mitglieder erreichen, dass der Beitrag gelöscht wird. Und wenn jemand zu Straftaten aufruft wie ‚Die sollte man alle aufhängen‘, dann ist der Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt und dem Verfasser droht eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis fünf Jahren.
Ein Journalist aus Österreich hat Facebook wegen „Beitragstäterschaft“ bei Verhetzung angezeigt, weil Facebook auf Hassbeiträge nicht reagiert. Ist das der richtige Weg?
Bei einer Anzeige in Deutschland wäre ich sofort dabei. Bei uns heißt das Beihilfe. Das ist bei Hasskommentaren im Netz ein rechtlich noch wenig erforschtes Gebiet. Doch wenn ein Nutzer einen volksverhetzenden Beitrag meldet und Facebook den Kommentar nicht löscht, dann nimmt die Plattform den Verstoß billigend in Kauf. Damit geht Facebook ein Risiko ein, da der Internetkonzern Kenntnis von der Rechtsverletzung hat. In diesem Fall spricht viel für Beihilfe zur Volksverhetzung.
Facebook empfiehlt den Nutzern, sich per „Counter Speech“ zu wehren, also auf Hasskommentare zu antworten. Ein guter Vorschlag?

Dadurch werden die Hasskommentare meiner Meinung nach auch nicht weniger. Bei sachlichen Argumenten kann man in den Dialog treten. Aber die gibt es in den wenigsten Fällen.