Die Luftangriffe auf die Öl-Anlagen des sogenannten Islamischen Staates haben unter anderem dazu geführt, dass der Terroror-Miliz weniger Einnahmen hat. (Symbolfoto) Foto: dpa

Der Extremistenmiliz Islamischer Staat (IS) brechen Experten zufolge die Einnahmen weg. Der Grund: Die Luftangriffe auf die Öl-Anlagen der Islamisten und die Rückeroberung von der IS kontrollierter Gebiete.

Bagdad - Die Luftangriffe auf die Öl-Anlagen der Islamisten und die Rückeroberung von der IS kontrollierter Gebiete und strategisch wichtiger Orte hätten dazu geführt, dass die Extremisten derzeit rund ein Drittel weniger einnähmen als Mitte vergangenen Jahres, heißt es in einem veröffentlichten Bericht des Analysehauses IHS. Zwar sei der IS noch eine ernstzunehmende Macht, schrieb der Analyst Ludovico Carolino. „Aber dieser Einnahmerückgang ist bedeutend und macht es für die Gruppe schwieriger, langfristig ihr Gebiet zu verwalten.“ Dem Bericht zufolge sucht der IS nach neuen Einnahmenquellen. So könnten sich Verurteilte jetzt von Prügelstrafen freikaufen, und es könnten nun Strafgelder für falsche Antworten auf Fragen zum Koran verhängt werden.

Dem Bericht zufolge sind die Einnahmen des IS von 80 Millionen Dollar pro Monat Mitte 2015 auf 56 Millionen im März zurückgegangen. Im selben Zeitraum sei die tägliche Ölförderung von 33.000 Barrel auf 21.000 Barrel eingebrochen. Die Einnahmen des IS stammten etwa zur Hälfte aus Steuern und Beschlagnahmungen, 43 Prozent komme aus Ölverkäufen und der Rest aus Spenden, dem Stromverkauf sowie dem Drogenschmuggel.

Die radikalen Sunniten haben große Teile des Irak und Syriens unter ihre Kontrolle gebracht und sind auch in Libyen und Afghanistan präsent. Allerdings sei das Gebiet ihres selbst ernannten Kalifats seit Mitte 2014 um etwa ein Fünftel geschrumpft, berichtete IHS. Damit ist auch die Zahl der Menschen, die unter der Kontrolle des IS leben, von neun auf rund sechs Millionen zurückgegangen - das entspricht etwa der Einwohnerzahl von Hessen. „Es gibt weniger Menschen und Geschäftsaktivitäten, die besteuert werden können. Dasselbe gilt für die Beschlagnahmung von Besitz und Immobilien“, beschrieb IHS-Analyst Columb Strack die Folgen.