Auch 2024 kann man die Prämie noch erhalten. Foto: Dueringerto / shutterstock.com

Kann man auch im Jahr 2024 noch eine Inflationsausgleichsprämie bekommen? Und wenn ja, muss man sie versteuern? Wir klären auf.

Die Inflationsausgleichsprämie soll zur Abmilderung der hohen Inflation in den letzten Jahren dienen. Sie kann von den Arbeitgebern bis zu einem Maximalbetrag von 3.000 Euro ausbezahlt werden. Dabei können auch mehrere Teilbeträge, zum Beispiel im monatlichen Zyklus überwiesen werden. Doch ist das auch noch 2024 möglich?

Inflationsprämie im Jahr 2024?

Die Frist für die Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie endet erst am 31.12.2024. Arbeitnehmer können also noch das ganze Jahr das Geld erhalten. Allerdings darf die Prämie maximal 3.000 Euro betragen, schreibt das Bundesfinanzministerium. Wer also bereits insgesamt 3.000 Euro erhalten hat, kann keine zusätzlichen Leistungen im Jahr 2024 erhalten. Wichtig zu beachten ist außerdem, dass es sich um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers handelt. Er ist weder dazu verpflichtet, eine Inflationsprämie zu gewährleisten, noch die vollen 3.000 Euro auszubezahlen.

Muss man die Inflationsprämie versteuern?

Nein, das Bundesfinanzministerium weist explizit darauf hin, dass die Inflationsausgleichsprämie weder steuer- noch sozialabgabenpflichtig ist. Die 3.000 Euro erhält man also netto vom Arbeitgeber. Weitere Fragen zur Inflationsausgleichsprämie beantwortet das Bundesfinanzministerium auf dieser Infoseite.