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Eine 73-jährige  Baden-Württembergerin, die in den USA ihren Enkel in der Badewanne ertränkt hat, muss über 21 Jahre in Haft.

Apalachicola/USA - Ohne jede Regung hat eine deutsche Großmutter im Prozess um die Ermordung ihres Enkels in Florida am Montag ihre Verurteilung zu 21 Jahren Haft verfolgt. Marianne B. entging damit einem Todesurteil. Die 73-Jährige aus dem baden-württembergischen Nufringen südwestlich von Stuttgart war angeklagt worden, 2010 ihren fünfjährigen Enkel Camden H. ertränkt zu haben.

Richterin Angela Dempsey in Apalachicola im US-Staat Florida akzeptiere eine zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft ausgehandelte Verständigung in dem Verfahren. Die Angeklagte verfolgte die Urteilsverkündung emotionslos und quittierte die Absprache nur mit „Ja“ und „Nein“.

Der Vater des Kindes zeigte sich über das Urteil enttäuscht: „Ich will sie bestraft sehen, wie noch niemand je bestraft wurde“, sagte er. Der Mann hatte gefordert, dass die Staatsanwaltschaft an einer 30-jährigen Haftstrafe festhalte. Zunächst war unklar, warum die Anklage auf die Vereinbarung eingegangen war. Sie ließ auch den Anklagepunkt der schweren Kindesmisshandlung fallen. Der 73-Jährigen hatte anfangs sogar die Todesstrafe wegen Mordes gedroht.

Großvater entdeckte Leiche in Ferienhaus

Der Ehemann der Angeklagten hatte den Enkel in einem Ferienhaus auf der Insel St. George tot aufgefunden, wo sie gemeinsam Urlaub machten. Ihm zufolge gestand B., das Kind in der Badewanne ertränkt zu haben, „damit er nicht in einem Scheidungsheim aufwächst“. Die Eltern des Kindes ließen sich scheiden, als der Junge anderthalb Jahre alt war. Der Großvater gab auch an, dass seine Frau nach der Tat versucht habe, sich umzubringen.

Ursprünglich war die Rentnerin als nicht verhandlungsfähig eingestuft worden. Nachdem sie Medikamente erhalten hatte, entschied Dempsey aber, dass die Angeklagte vor Gericht gestellt werden könne. Die Richterin empfahl, B. im Gefängnis weiter medizinisch zu versorgen. Die Baden-Württembergerin könnte frühestens mit 89 Jahren wieder aus dem Gefängnis kommen. Nach dem Gesetz in Florida müssen Verurteilte mindestens 85 Prozent ihrer Haftstrafen auch absitzen. Die Verteidigung war auch darauf vorbereitet, auf nicht schuldfähig zu plädieren, da ihre Mandantin durch eine im Zweiten Weltkrieg erlittene Schädelfraktur schwere psychische Probleme erlitten habe. Sie soll zur Tatzeit nicht in der Lage gewesen sein, zwischen Wirklichkeit und Wahnvorstellungen zu unterscheiden. Schließlich plädierte die Frau weder auf schuldig noch auf nicht schuldig.

Vater des Kindes will weiter juristisch vorgehen

Der Vater des Kindes gab unterdessen an, nicht daran zu glauben, dass B. psychisch krank sei. „Wir glauben, es gab wegen der Situation Hass und Missmut zwischen den beiden Familien“, sagte der Mann über ein mögliches Motiv. Er will den Todesfall weiter vor einem Bundesgericht aufrollen. „Er hatte Angst vor der Dunkelheit und vor Monstern unter seinem Bett, wie jedes Kind in seinem Alter“, sagte der Vater über seinen Sohn. „Ich habe Camden erzählt, dass Monster nicht real sind, aber ich lag falsch.“