Bäume stehen in Ludwigsburg und Bietigheim-Bissingen unter einem besonderen Schutz. Foto: Lichtgut/Julian Rettig

Bäume sind wichtig, stören aber manchen Eigentümer – sie einfach abzuholzen geht jedoch in Ludwigsburg und Bietigheim-Bissingen nicht.

Klaus Ruge ist schon viele Jahrzehnte im Umweltschutz unterwegs. Der Steinheimer ist besonders in der Vogelkunde bewandert. Ein Auge hat der Vorsitzende des Nabu-Ortsverbandes Marbach/Bottwartal deshalb auf Bäume. Deren Verlust in privaten Gärten will Ruge verhindern – und bringt eine Baumschutzverordnung ins Gespräch. Das ist aber politisch ein heißes Eisen, denn nicht jeder Bürger will sich von der Kommune vorschreiben lassen, was er im Garten zu tun und lassen hat.

 

Kontroverse Diskussion im Ludwigsburger Gemeinderat

Als Vorreiter fungieren im Landkreis die Städte Ludwigsburg und Bietigheim-Bissingen. In Kornwestheim wird eine solche Verordnung derzeit von der Verwaltung vorbereitet. Ludwigsburg führte vor etwa drei Jahren eine Baumschutzsatzung ein. Diesem Schritt ging eine jahrelange Kontroverse im Gemeinderat voran. Die bürgerlichen Parteien befürchteten Denunziantentum, falls ein Häuslebesitzer sich mit Axt oder Säge eines störenden Baumes entledigt. Die linken und grünen Stadträte verwiesen auf die Erfordernisse des Klimawandels. Eine Mehrheit entschied sich letztlich für einen gesetzlichen Baumschutz.

Vor einer Satzung schreckte jahrelang auch Klaus Ruge und der Marbacher Nabu zurück. „Man warnte uns, dass viele Bürger vor Inkrafttreten noch massenhaft Bäume abholzen würden.“ Fahrt nahm das Thema in den Reihen der Naturschützer aber auf, als eine alte Buche in einem Nahverdichtungsbereich gegenüber der Labag-Tankstelle weichen musste. Eine ungerechtfertigte Aktion, findet Ruge, der darin einen herben Verlust für das Stadtklima im dicht bebauten Zentrum der Schillerstadt sieht. Vögel und andere Tiere bräuchten Biotop-Verbindungen. Außerdem milderten die Bäume und ihr Umfeld die klimabedingte Extremhitze im Sommer.

Die Marbacher Verwaltung befürchtet zu viel Bürokratie

Die Stadt Marbach wolle auch weiterhin auf eine Baumschutzsatzung verzichten, teilt indes der Bürgermeister Jan Trost mit. „Es würde nur zu einer zusätzlichen Bürokratie führen.“ Wer einen Baum loswerden wolle, könne sich meistens auf die Ausnahmetatbestände berufen. Das Argument des Nabu, in Zeiten des Klimawandels die Tierwelt mit dem Erhaltung großer Bäume im Stadtgebiet qua Satzung zu schützen, hält Jan Trost für nicht schlagkräftig genug. „Bedrohte Tierarten sind hier eher seltener anzutreffen, wichtiger ist aus Sicht der Verwaltung die Erhaltung der Streuobstbestände oder ein klimaangepasster Wald.“

Schlechte Erfahrungen hat die Stadt Markgröningen mit ihrer Baumschutzsatzung aus den 1990er-Jahren gesammelt, berichtet der Stadtbaumeister Klaus Schütze. „Die Leute haben ihre Bäume gefällt, bevor die Baumstämme so dick wurden, dass sie unter die Satzung fielen.“ Der massenhafte Verlust von Bäumen führte dazu, dass die Satzung vor etwa 15 Jahren vom Gemeinderat gekippt wurde. Schnüffelei und Denunziantentum sei damals nicht öffentlich diskutiert worden, erinnert sich Klaus Schütze, doch habe der Aspekt wohl unterschwellig ebenfalls eine Rolle gespielt.

Die Stadt Ludwigsburg zieht ein positives Fazit

Und wie läuft es in Ludwigsburg? Nur vereinzelt haben sich besorgte Nachbarn bei der Stadt gemeldet, weil sie befürchteten, ein Baum werde willkürlich gefällt, berichtet Meike Wätjen, Pressesprecherin der Barockstadt. Aber in jedem dieser Fälle sei der Baum erlaubterweise entfernt worden: entweder weil er noch zu schmächtig war oder zuvor eine Genehmigung beantragt worden war. Überhaupt seien die Erfahrungen mit der Baumschutzverordnung positiv: „Eigentümer und Unternehmer sind sensibilisiert worden und fragen nach.“ Die Stadt konnte laut Wätjen viele Bäume retten und zum lokalen Klimaschutz beitragen. „Einen 100-prozentigen Schutz gibt es für die Bäume natürlich nicht.“

Betrafen musste die Stadt Ludwigsburg, so Wätjen, bisher noch niemanden. Laut Satzung wären bis zu 50 000 Euro fällig. Tatsächlich kommt die Stadt ihren Baumeigentümern mit weitgehenden Ausnahmeregelungen entgegen. Sogar alle Obstbäume – mit Ausnahme von Walnuss und Esskastanien – dürfen gefällt werden. Eine Genehmigung erteilt die Stadt auch, wenn auf dem Areal gebaut werden soll oder zu viel Schatten ein Wohngebäude verdunkelt.

Drei Baumeigentümer mussten 1500 Euro zahlen

Die Ludwigsburger Satzung verpflichtet die Bürger, neu zu pflanzen, wenn sie Bäume fällen. Der Ersatzbaum muss einen Umfang von mindestens 20 Zentimeter am Stamm haben. War der Baum besonders groß, müssen mehrere Jungbäume gesetzt werden. Fehlt der Platz für neue Bäume, muss der Baumeigentümer zahlen: 1500 Euro pro Baum. Drei Bürger mussten bisher einen Verlust auf diese Weise ausgleichen.

Einen alten Baum zu besitzen, bedeutet aber auch Aufwand. Wer nicht mehr in der Lage ist, ihn zu pflegen, kann laut Satzung in Ludwigsburg bis zu 1000 Euro Fördergeld beantragen, um den Auftrag zu vergeben. Davon ist im Jahr 2022 für elf Bäume Gebrauch gemacht worden, im Jahr 2023 für sechs.

Das Landratsamt Ludwigsburg betont den hohen Wert der Bäume für Stadtklima und Tierwelt, äußert sich aber nicht dazu, ob eine Satzung empfehlenswert ist.

Was ist der Sinn einer Baumschutzsatzung?

Hintergrund
 Immer wieder wird gebaut, sodass Bäume im Weg stehen und beseitigt werden. Eine Baumschutzsatzung soll im Kern verhindern, dass es im Siedlungsgebiet zu einem immer größeren ersatzlosen Verlust an Bäumen und Biotopen kommt. Es würde auf Dauer zu öde werden.

Bereich
 Der Geltungsbereich einer Baumschutzsatzung umfasst in der Regel das Siedlungsgebiet einer Stadt, nicht aber Wälder, Kleingartenanlagen oder Gärtnereibetrieben. Betroffen sind vor allem Gärten und Privatgrundstücke, zumindest in der Ludwigsburger Satzung.

Baum Geschützt wird ein bereits gewachsener Baum mit einem Mindestumfang von einem Meter. Das Minimum für Eiben und Hainbuchen liegt schon bei 80 Zentimetern. Nicht nur das Fällen, sondern bereits das Stören des Lebens und des Wachstums der Pflanze steht unter Verbot.