Es bleibt dabei: Am Freitag will der Bundestag über das Heizungsgesetz abstimmen. Foto: dpa/Kay Nietfeld

Die die Ampelkoalition will das das umstrittene Gebäudeenergiegesetz am Freitag im Bundestag beschließen. Ein Antrag der Opposition, das nicht auf die Tagesordnung zu setzen, ist gescheitert.

Die Opposition im Bundestag ist mit einem Antrag gescheitert, eine Entscheidung zum umstrittenen „Heizungsgesetz“ zu verzögern. Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen SPD, Grüne und FDP wurde am Dienstag ein Antrag abgelehnt, das Gebäudeenergiegesetz – das sogenannte Heizungsgesetz – am Freitag nicht auf die Tagesordnung zu setzen. Die Koalition will das Gesetz dann beschließen.

Das Gebäudeenergiegesetz sollte eigentlich Anfang Juli und damit vor Beginn der Sommerpause beschlossen werden. Zuvor hatte es in der Ampel-Koalition lange Konflikte gegeben. Die Koalition verständigte sich dann auf grundlegende Änderungen.

Bundesverfassungsgericht involviert

Das Bundesverfassungsgericht aber stoppte eine Verabschiedung vor der Sommerpause. Das Gericht hatte Zweifel daran angemeldet, dass die Rechte der Abgeordneten ausreichend gewahrt blieben. Der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann hatte wegen des engen Zeitplans im Gesetzgebungsverfahren einen Antrag auf eine einstweilige Anordnung gestellt. Die Koalition beschloss dann, dass das Gesetz nach der Sommerpause Anfang September im Bundestag verabschiedet werden soll.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Abgeordneten im Bundestag, Thorsten Frei (CDU), warf der Koalition vor, das Gesetz durch den Bundestag peitschen zu wollen. Das entspreche nicht den Vorgaben des Verfassungsgerichts. Aus Sicht von Frei muss es weitere Beratungen im zuständigen Bundestagsausschuss geben sowie eine erneute Expertenanhörung. Die Koalition habe Angst vor Beratungen, vor der eigenen Zerstrittenheit und „Fliehkräften“ innerhalb der Koalition. Ihr Vorgehen schade dem Parlamentarismus.

Keine Möglichkeit Änderungen zu erwirken

Auch der Kläger beim BVG, Heilmann, beklagte, dass es für die Opposition keine Möglichkeit mehr gegeben habe, in Ausschusssitzungen noch Änderungen zu erwirken. „Was zeigt, dass die Ampel kein Jota an diesem Gesetz mehr ändern möchte.“ Die CDU/CSU habe auf Änderungsanträge zum Gesetzentwurf der Ampel verzichtet, um dem „Farce-Verfahren“ keine Legitimität zu verleihen. Aus seiner Sicht sei es möglich, dass das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht im Hauptsacheverfahren scheitere.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der Linken, Jan Korte, warf der Koalition Arroganz vor. Zudem sei es guter Brauch, in Haushaltswochen keine Gesetze zu verabschieden.

Redner der Koalition wiesen die Vorwürfe zurück. Es habe ausreichend Zeit für Beratungen gegeben. Die Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Bundestagsfraktion, Katja Mast, sagte, die Bürgerinnen und Bürger und die Firmen wollten nun Klarheit haben.