Am Landgericht Heilbronn wird der Fall eines Mannes verhandelt, der seine Mutter erwürgt und die Leiche am Neckar abgelegt haben soll. Foto: dpa

Heftige Auseinandersetzungen mit der alkoholkranken Mutter enden damit, dass ihr Sohn sie im Oktober tötet. Jetzt steht er vor Gericht und redet.

Heilbronn - Die Tat hat der Angeklagte am ersten Prozesstag eingeräumt: Er habe seiner Mutter im Streit ein Verlängerungskabel um den Hals gelegt, gestand der 21-Jährige am Donnerstag vor dem Landgericht Heilbronn. Er habe so lange kräftig zugezogen, bis er sicher gewesen sei, dass sie tot ist. Widersprüche gab es bei seiner Schilderung, wie er die Leiche am oder im Neckar hatte entsorgen wollen.

Der Angeklagte sagte aus, er habe seine Mutter einige Stunden nach der Tat im Oktober vergangenen Jahres eingewickelt in einen Teppich an einer Uferböschung abgelegt. Laut Gericht ist die 52-Jährige jedoch mit dem Oberkörper kopfüber im Flusswasser gefunden worden, lediglich mit Unterwäsche bekleidet. Nach Aussagen des Sohns soll sie jedoch vollständig angezogen gewesen sein. Richter Roland Kleinschroth hielt dem Angeklagten vor, er könne damit versucht haben, ein Sexualdelikt vorzutäuschen, das am Fundort passiert sei. Der Angeklagte bestritt das. Er habe seine tote Mutter in Panik nur loswerden wollen, sagte er.

Der 21-jährige Deutsche ist nach eigenen Angaben ein Arbeitsloser ohne Berufsausbildung

Die Leiche habe er im Auto eines Kumpels transportiert. Die Frage des Richters, warum er von der Wohnung seiner Mutter noch 30 Kilometer fuhr, um sie am Fluss an einer beliebigen Stelle abzulegen, erklärte der Angeklagte mit seiner Planungslosigkeit. Am Steuer soll die damalige Freundin gesessen sein. Welche Rolle die 22-Jährige aus Heilbronn bei der Tat spielte, wird in einem anderen Verfahren geklärt werden müssen. Sie ist angeklagt wegen versuchter Strafvereitelung und hat am Donnerstag von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht.

Der 21-jährige Deutsche ist nach eigenen Angaben ein Arbeitsloser ohne Berufsausbildung. Eine Zeitlange habe er in Heilbronn mit einem Bekannten eine Shisha-Bar betrieben. Außerdem habe er bis zu seiner Verhaftung Anfang November Drogen genommen. Das Verhältnis zu seiner Mutter sei von Kindheit an schwierig gewesen. Die Frau sei alkoholabhängig und manisch-depressiv gewesen. Regelmäßig sei es zu körperlicher Gewalt gegen ihn und seinen vier Jahre älteren Halbbruder gekommen. Manchmal sei er für mehrere Tage ohne Wasser und Nahrung in den Keller eingesperrt worden. Wie der Richter aus den Unterlagen wusste, sollen aber auch die Brüder der Mutter stark zugesetzt haben. So hätten sie die Frau genötigt, in ihrem Auto zu übernachten, obwohl die Wohnung ihr gehört habe.

Die 1. Schwurgerichtskammer hat zur Klärung des Falls 36 Zeugen und 2 Sachverständige geladen (Az: 1 Ks 14 Js 32924/17). Für den Prozess sind bis zum 31. Juli elf Termine anberaumt.