Drei der vier Angeklagten erhalten eine Bewährungsstrafe von acht Monaten. Vor Gericht ging es um Antisemitismus und Schläge mit einem Gürtel.
Nach drei Verhandlungstagen vor dem Heidelberger Amtsgericht gibt es nun also ein Urteil. Ein Ende der Ereignisse ist damit aber noch nicht erreicht. Nach der Aufklärung einer mehr als wilden Partynacht im August vor zwei Jahren sind drei der vier angeklagten Verbindungsstudenten zu einer Haftstrafe von jeweils acht Monaten verurteilt worden. Ob das Urteil rechtskräftig wird, ist noch offen. Ebenso die Frage, ob die Staatsanwaltschaft gegen einen Teil der Zeugen vorgehen wird. Neben nicht strafbaren aber überaus fraglichen Erinnerungslücken steht bei manchen von ihnen der Verdacht auf Falschaussage im Raum.
Verfahren vor Jugendgericht
Dass in dieser August-Nacht reichlich Alkohol geflossen ist, daran gab es keinen Zweifel. „Eine toxische Mischung aus Weltanschauung und Suff“ hatte Staatsanwalt Thomas Bischoff in seinem Plädoyer am Montag erkannt. Die Richterin sah das ähnlich.
Weil zwei der vier Angeklagten zum Zeitpunkt der Tat noch 21 Jahre alt und somit Heranwachsende waren, fand das Verfahren vor dem Jugendgericht statt. Neben der zur Bewährung ausgesetzten Haft müssen die drei Verurteilten auch noch 30 Arbeitsstunden leisten. Ein Angeklagter wurde frei gesprochen.
Antisemitische Impulse für einige der Taten
Verurteilt wurden die drei Männer wegen gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung. Sie haben nach Ansicht der Richterin ein Mitglied der Landsmannschaft Afrania mit Gürteln geschlagen und beleidigt. Dass dabei antisemitische Gedanken eine wichtige Rolle gespielt haben, ist den meisten der an allen drei Prozesstagen reichlich anwesenden Zuschauern nicht entgangen. Der größte Saal im Heidelberger Amtsgericht war oft so voll, dass Interessierte wieder nach Hause geschickt werden mussten. Vertreter der Antifa waren ebenso zugegen wie Mitglieder der Verbindung.
Die hatte sich nach den Vorkommnissen neue Leitlinien gegeben und von mehreren Mitgliedern getrennt. Das reicht vielen Beobachtern nicht aus. Michael Blume, der Antisemitismusbeauftragte der Landesregierung, forderte seinerzeit, dass der Verfassungsschutz auf diese Verbindung ein Auge werfen müsse. Aktuell, so ein Sprecher der Behörde vor wenigen Wochen gegenüber unserer Zeitung, werde jedoch keine Verbindung im Land beobachtet.