Foto: Oliver Willikonsky - Lichtgut

Der Eigentümer des besetzten Hauses im Stuttgarter Westen wirft den Besetzern vor, sie würden mit ihrer Aktion „die Herstellung von Wohnraum“ verhindern. Das Objekt eigne sich nicht als Beispiel für Mietwucher oder Spekulation. Die Besetzer wollen hingegen im Haus bleiben.

Stuttgart - Die Eigentümer des Gebäudes Forststraße 140 im Stuttgarter Westen setzen sich gegen die Besetzung ihres Hauses zur Wehr. In einem ausführlichen Schreiben, welches unserer Zeitung exklusiv vorliegt, wird das Ende der Besetzung gefordert. Zudem werfen die Eigentümer den Besetzern vor, durch die Aktion die Entstehung bezahlbaren Wohnraums zu verhindern. Zudem werde man Strom und Wasser in dem besetzten Haus umgehend abstellen.

Am vergangenen Wochenende wurde das mehrstöckige Wohnhaus an der Forststraße 140 besetzt – nach Angaben der Besetzer eine spontane Aktion im Anschluss an eine Demonstration gegen Mietwucher. Die Eigentümer reagieren mit Unverständnis auf die Aktion. „Die Diskussion über hohe Mieten und befürchtete Luxus-Sanierungen in Stuttgart ist nachvollziehbar, das Haus Forststraße 140 ist dafür allerdings kein typisches Beispiel“, heißt es in dem Schreiben der Eigentümer, welches Anfang dieser Woche verfasst wurde.

Wohnraum im besetzten Haus soll deutlich vergrößert werden

Die aktuellen Eigentümer der Immobilie haben das Gebäude nach eigenen Angaben erst im Sommer vergangenen Jahres gekauft. „Es wurde gezielt in der Absicht erworben, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen“, erklären die Eigentümer. Für einen Leerstand in der Vergangenheit sei der heutige Eigentümer, der langfristige Absichten verfolge, somit nicht verantwortlich.

Geplant ist, die Wohnfläche des Gebäudes von derzeit rund 400 auf mehr als 700 Quadratmeter zu erhöhen – Gewerbeflächen im Erdgeschoss sollen dabei zu Wohnraum werden. Damit folgt der Eigentümer der politischen Vorgabe der Innenentwicklung.

Zum zeitlichen Ablauf heißt es in der Erklärung: „Mit der Projektbearbeitung wurde gewartet bis das letzte Mietverhältnis freiwillig beendet wurde.“ Zudem sei eine reguläre Sanierung und ausdrücklich keine Luxus-Sanierung vorgesehen. Geplant sei, „Wohnraum mit normaler Ausstattung“ zu schaffen. „Unter normaler Ausstattung werden Laminatböden, Kunststofffenster und ähnliche Ausstattungsmerkmale verstanden“, heißt es in der Erklärung der Eigentümer. „Der Beginn der Bauarbeiten ist zeitnah geplant.“ Die Handwerker hätten den Beginn der Renovierung bereits fest im Kalender eingetragen. Weiter stellen die Eigentümer klar: „Bei dem Haus Forststraße 140 wurde niemandem wegen einer anstehenden Luxus-Sanierung gekündigt.“

Eigentümer: „Hausbesetzer verhindern Herstellung von Wohnraum“

In Richtung der Besetzer werden in diesem Zusammenhang allerdings klare Forderungen gestellt. „Eine Eskalation wünscht sich niemand. Wichtig ist aber, dass zeitnah mit den Renovierungsarbeiten begonnen werden kann“, schreiben die Eigentümer. Die Hausbesetzer werden in dem Schreiben aufgefordert, von der Besetzung abzulassen und das Haus unverzüglich zu räumen. Weiter heißt es: „Die Forststraße 140 ist ungeeignet, um Luxussanierungen oder Immobilienspekulationen anzuprangern.“ Mehr noch: „Die Hausbesetzung verhindert die Herstellung von Wohnraum.“ Und: „Angesicht der Besetzung ist der Eigentümer gezwungen, unmittelbar Strom, Gas und Wasser im Gebäude stilllegen zu lassen, um drohende Risiken abzuwenden.“

Bei den Besetzern und deren Hintermännern handelt es sich nach Aussagen von deren Unterstützern um die nahezu identische Gruppe, die im vergangenen Jahr ein Wohnhaus in Heslach besetzt hatte. Damals hatten Recherchen unserer Zeitung Kontakte zur linksextremen Szene aufgedeckt.

Offenbar wollen die Besetzer jedoch nicht auf die Forderungen der Eigentümer eingehen. In einer im Internet veröffentlichten Erklärung heißt es, man wolle erreichen, dass die Besetzer als ordentliche Mieter in das Haus im Stuttgarter Westen einziehen dürfen. Und: „Wir werden erst einmal bleiben, um auf den unsinnigen Leerstand bei gleichzeitiger Verdrängung in Stuttgart aufmerksam zu machen.“