Hannes Rockenbauch. Foto: Leif Piechowski

Stadtrat Rockenbauch wiederholt Vorwurf gegen Landesbank – und keiner wehrt sich.

Stuttgart - LBBW-Chef Hans-Jörg Vetter, Finanzminister Nils Schmid und OB Wolfgang Schuster als Aufsichtsräte – alle Mitglieder einer kriminellen Vereinigung? Bisher darf SÖS-Stadtrat Hannes Rockenbauch solches ungestraft behaupten. Es deutet wenig darauf hin, dass sich die so Diffamierten wehren.

Die Feststellung prasselt nicht im aufrührerischen Tonfall auf die Zuhörer nieder. Hannes Rockenbauch wählt seine Worte mit Bedacht und platziert sie kalkuliert zurückgenommen in Form einer Frage: „Was ist eigentlich mit dieser kriminellen Vereinigung namens LBBW?“

Anschließend erklärt Rockenbauch den rund 2000 Teilnehmern an der 122. montäglichen Demonstration gegen Stuttgart 21, warum er die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) für „eine kriminelle Vereinigung“ hält. Eingebettet in Schlagworte wie Lug, Betrug, Stresstest und Volksabstimmung erhält der Vergleich lautstarken Applaus.

2007 als Affront empfunden

Die Landesbank öffentlich als kriminelle Vereinigung zu bezeichnen – ein starkes Stück, oder im politischen Diskurs eine zulässige Zuspitzung? Zumindest Stuttgarts Oberbürgermeister Wolfgang Schuster und Kämmerer Michael Föll hatten es 2007 als Affront empfunden, als der SÖS-Stadtrat während einer Gemeinderatssitzung schon einmal diesen Vergleich anstellte. Föll sprach damals von einer „Unverschämtheit“. Es blieb bei dieser Rüge im Plenum.

Der Stadtrat, der inzwischen Nachfolger von OB Schuster werden will, könnte sich jedoch strafbar gemacht haben – vor fünf Jahren wie auch am Montag. Rechtsexperten sehen den Tatbestand der Beleidigung durchaus als gegeben. Allerdings werden die Strafverfolgungsbehörden, namentlich die Staatsanwaltschaft, beim Verdacht der Beleidigung nicht zwingend tätig. „Die Verfolgung des Straftatbestands der Beleidigung erfordert einen Strafantrag“, sagt Claudia Krauth von der Staatsanwaltschaft Stuttgart.

Provozierender Auftritt lockt bisher niemanden aus Reserve

Übersetzt heißt das: Es braucht jemanden, der sich beleidigt fühlt. Die LBBW selbst oder der Aufsichtsrat oder einer der Träger der Bank müssten als Adressaten von Hannes Rockenbauchs Einlassung bei der Staatsanwaltschaft vorstellig werden. Zum Vergleich: Im Falle eines schweren Diebstahls müssen die Strafverfolger von sich aus ermitteln und gegebenenfalls ein Strafverfahren einleiten.

Wirklich aus der Reserve locken konnte Hannes Rockenbauch mit seinem provozierenden Auftritt bisher niemanden. Weder die Geschäftsleitung der Landesbank, noch das Aufsichtsgremium, noch die Vertretung der Mitarbeiter sahen sich am Dienstag als Teile einer kriminellen Vereinigung diffamiert. „Wir werden uns damit professionell auseinandersetzen“, so ein Sprecher der LBBW. Welcher Art dieser professionelle Umgang mit Rockenbauchs Auftritt sein könnte – Strafanzeige oder durchwinken –, ließ der Sprecher offen.

Stadt kommentiert „verbale Entgleisungen“ nicht

Zurückhaltung auch bei der Stadt Stuttgart, die knapp 19 Prozent der Anteile der LBBW hält: „Wir werden die verbalen Entgleisungen des Herrn Rockenbauch nicht kommentieren. Immerhin: Beim mit über 40 Prozent größten Anteilseigner, dem Sparkassenverband Baden-Württemberg (SVBW), ist man sich offenbar noch unsicher, wie mit dem Vorgang umzugehen ist.

Darf Rockenbauch, nun nicht mehr nur hauptamtlicher S-21-Gegner, sondern OB-Kandidat, 10.000 LBBW-Mitarbeiter beleidigen? Solche Überlegungen dürften SVBW-Chef Peter Schneider dazu bewogen haben, den Sachverhalt zu hinterfragen. „Wir haben die LBBW um eine rechtliche Bewertung gebeten“, sagt SVBW-Sprecher Stephan Schorn. Die Mitarbeiter der Landesbank selbst dürften gespalten sein, weil es im Unternehmen Verfechter und Gegner von Stuttgart 21 gebe, sagt ein Personalrat. „Wäre Herr Rockenbauch ein seriöses Mitglied unserer Gesellschaft, müssten wir uns wohl empören und fragen, ob er nicht über ernsthafte Informationen verfügt.“