Solche Böller sind an Halloween verboten. Foto: InfinitumProdux /shutterstock.com

An Halloween werden gerne Streiche in der Nachbarschaft verübt. Aber darf man auch Böller und Feuerwerk zünden? Wir klären auf.

Gerade für Kinder und Jugendliche ist die Nacht des 31. Oktobers eine Gelegenheit, um in der Nachbarschaft Streiche zu spielen. Manche davon schießen leider über das Ziel hinaus. Auch bei Feuerwerkskörpern gilt es, sich an die Regeln des Gesetzes zu halten.

Böllern: Was an Halloween erlaubt ist

An Halloween dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie F1, auch Kinderfeuerwerk genannt, verwendet werden. Diese können bereits Kinder ab 12 Jahren erwerben und benutzen. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Knallerbsen, Wunderkerzen, Knatterbälle und andere Kleinstfeuerwerkskörper. Feuerwerk der Kategorie F2 wie Böller und Raketen dagegen darf in der Regel nur an Silvester verwendet werden. Meist in der Zeit zwischen dem 31. Dezember und 1. Januar.

Will man solche Feuerwerkskörper unterjährig verwenden, muss man sich dazu eine Sondererlaubnis bei der Gemeinde einholen. Für stärkere Feuerwerkskörper bedarf es sogar eines Erlaubnis- und Befähigungsscheines. Ausführlichere Informationen dazu finden Sie in diesem Informationsschreiben der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes.

An Halloween nur Kinderfeuerwerk verwenden

An Halloween darf lediglich Kinderfeuerwerk abgebrannt werden, das per Gesetz ganzjährig von Personen ab 12 Jahren gekauft und benutzt werden darf. Die illegale Verwendung von Böllern und Raketen der Kategorie F2 kann mit teilweise hohen Bußgeldern geahndet werden. Sollte man Böller der Kategorie F3 oder F4 ohne die entsprechende Erlaubnis abrennen, begeht man sogar eine Straftat.