Zenon Bilaniuk, der Landeschef des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg, übt Kritik an den Grundsteuer-Plänen (Archivbild). Foto: dpa/Sina Schuldt

Die neue Grundsteuer erhitzt weiter die Gemüter. Nun rücken die Pläne für unbebaute Flächen in den Fokus. Unsozial meint der Steuerzahlerbund.

Stuttgart - Der baden-württembergische Steuerzahlerbund übt heftige Kritik an den Plänen zur Umsetzung der Grundsteuer. Die Einführung eines gesonderten Hebesatzrechts zur Mobilisierung von Bauland lehnte der Verband in einem Schreiben an das Finanzministerium kategorisch ab. Diese Grundsteuer stehe mit einer gerechteren Besteuerung nicht im Einklang, erklärte Verbandschef Zenon Bilaniuk in Stuttgart. „Denn ohne Rücksicht auf die Einkommenssituation oder die persönlichen Verhältnisse werden Eigentümer von unbebauten Grundstücken mit einem extremen Anstieg der Grundsteuerbelastung konfrontiert.“

Die Belastungsverschärfungen seien dann besonders willkürlich, wenn dem Eigentümer die finanziellen Mittel für eine zügige Bebauung des Grundstücks fehlten. „Das führt im Ergebnis dazu, dass der beabsichtigte Veräußerungsdruck vor allem einkommensschwache Eigentümer trifft.“ Auch werde die Baulandsteuer zu einem weiteren Anstieg der Baupreise führen, da die gezahlte Baulandsteuer auf den Veräußerungspreis aufgeschlagen werden wird.

Finanzministerium reagiert auf die Kritik

Das Finanzministerium wies die Kritik zurück. „Damit kann gezielt von den einzelnen Kommunen auf die Innenentwicklung hingewirkt werden.“ Das um die Grundsteuer C erweiterte baden-württembergische Bodenwertmodell biete effektive und flexible Möglichkeiten, um die Wohnungsnot zu lindern.

Das in der Kritik stehende Gesetz setzt auf ein sogenanntes modifiziertes Bodenwertmodell. Es sieht vor, dass die Grundstücksfläche und der sogenannte Bodenrichtwert die Grundlage für die künftige Berechnung der Steuer sein sollen. Eigentümer von Wohngebäuden sollen dabei aber im Verhältnis weniger belastet werden.

Ab 2025 ein neues System

Die Grundsteuer soll ab 2025 nach dem neuen System berechnet werden. Der Bund hatte Ende 2019 ein neues Grundsteuergesetz beschlossen. In das Bundesmodell fließen neben Grundstücksfläche und Bodenrichtwert auch noch Immobilienart, Nettokaltmiete, Gebäudefläche und Gebäudealter mit ein. Die Bundesländer können vom Bundesmodell abweichen, wenn sie eigene Gesetze verabschieden. Die Kommunen im Land nehmen aus der Steuer jährlich 1,8 Milliarden Euro ein. Im Zuge der Grundsteuerreform müssen im Südwesten nun 5,6 Millionen Objekte neu bewertet werden.