Umweltschutzverbände sprechen sich gegen Glyphosat aus. (Archivbild) Foto: dpa/Patrick Pleul

Der Unkrautvernichter Glyphosat ist umstritten. Dennoch schlägt die Kommission der Europäischen Union eine Verlängerung der Zulassung um weitere zehn Jahre vor. Doch die Entscheidung darüber fällt anderswo.

Die EU-Kommission hat für das Pestizid Glyphosat die Zulassung für weitere zehn Jahre vorgeschlagen. Es gebe keine Einwände gegen eine Verlängerung der Zulassung, teilte ein Kommissionsbeamter am Mittwoch in Brüssel mit. Zuvor hatte die EU-Lebensmittelbehörde nach Auswertung tausender Studien kein ausreichendes Risiko für ein Verbot festgestellt.

Der Vorschlagsentwurf wird am Freitag mit den EU-Staaten erörtert. Für den Einsatz sind bestimmte Bedingungen vorgesehen, etwa Maßnahmen zur Risikominderung. Dabei geht es etwa darum, zu verhindern, dass Glyphosat bei der Anwendung stark verweht wird.

Glyphosat ist umstritten

Glyphosat ist noch bis zum 15. Dezember EU-weit zugelassen. Umweltschutzorganisationen sehen in Glyphosat Gefahren für Menschen und Umwelt, der Hersteller Bayer weist das vehement zurück.

Der Konzern begrüßte den Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission. Er basiere auf den „überzeugenden wissenschaftlich fundierten Schlussfolgerungen“ der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). „Bayer ist der Ansicht, dass die Entscheidung der Mitgliedstaaten auf den wissenschaftlichen Schlussfolgerungen der zuständigen Behörden beruhen und zu einem Votum für eine erneute Genehmigung des Wirkstoffs Glyphosat führen sollte“, betonte das Unternehmen.

Ausschuss muss noch Entscheidung fällen

Deutschland will ab Anfang 2024 Glyphosat nicht mehr zulassen. „Die Gesundheit von Millionen Europäerinnen und Europäern droht für weitere 10 Jahre aufs Spiel gesetzt zu werden“, sagte die Grünen-Abgeordnete Jutta Paulus am Mittwoch.

Eine Entscheidung über die Verlängerung im zuständigen Ausschuss, in dem auch Vertreter der EU-Staaten sitzen, wird nicht vor Mitte Oktober erwartet - unter Umständen noch später. Für eine Entscheidung ist eine qualifizierte Mehrheit erforderlich.