Logo der GLS Bank. Foto: Tobias Arhelger / shutterstock.com

Wir haben für Sie alle 4 Optionen herausgesucht, um Bargeld auf Ihr Konto bei der GLS Bank einzuzahlen.

Anders als bei anderen Banken kann man in den Filialen der GLS Bank kein Geld einzahlen. Wir haben daher alle Möglichkeiten für Bargeldeinzahlungen für Sie zusammengefasst.

1. Geld über Automaten bei der GLS einzahlen

In den Städten Berlin, Bochum, Freiburg, Hamburg und München betreibt die GLS Bank Geldautomaten mit Einzahlungsfunktion. Dort können Sie Scheine einzahlen. Münzen nehmen die Automaten nicht an. Die Einzahlung am Automaten ist kostenlos.

2. Einzahlungen über die Reisebank

In den Filialen der Reisebank AG können Sie ebenfalls Geld auf Ihr Konto bei der GLS Bank einzahlen. Allerdings fallen dafür Gebühren an. Pro angefangene 5.000 Euro werden 5 Euro an Gebühren fällig. Bei einer Einzahlsumme von 2.000 fielen demnach 5 Euro an, bei 10.000 Euro würden Sie 10 Euro bezahlen müssen.

3. Geld über Fremdbank einzahlen

Natürlich könnten Sie auch bei einer anderen Bank Geld auf Ihr Konto bei der GLS Bank einzahlen. Für Nichtkunden fallen allerdings ebenfalls Gebühren an. Wie hoch diese sind, müssen Sie den Preislisten der jeweiligen Filiale entnehmen.

4. Geld über Dritte einzahlen lassen

Zu guter Letzt können Sie Freunde, Bekannte oder Verwandte fragen, ob diese das Bargeld zunächst auf ihr eigenes Konto einzahlen, um es Ihnen anschließend zu überweisen. Hierbei muss man aber vorsichtig sein, dass man die Steuerfreigrenzen für Schenkungen nicht überschreitet. Wie hoch diese für verschiedene Personenkreise sind, lesen Sie in unserem Ratgeber „Wie viel Geld darf man verschenken?“.

Lesen Sie auch: Wie viel Geld kann man abheben?

Bei großen Summen Herkunftsnachweis nicht vergessen

Banken müssen die Herkunft großer Geldsummen überprüfen, die auf Konten eingezahlt werden, besonders wenn die Transaktion untypisch für das normale Verhalten des Kontoinhabers erscheint. Bei einer Einzahlsumme von mehr als 10.000 Euro von Kunden und mehr als 2.500 Euro von Nichtkunden sind die Banken dazu verpflichtet, einen Herkunftsnachweis einzufordern. Als Nachweis können laut der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zum Beispiel die folgenden Dokumente dienen:

  • Kontoauszug des Kunden von einer anderen Bank mit Nachweis der Barauszahlung.
  • Kontoauszug eines Dritten mit Barauszahlungsnachweis und ergänzende Dokumente zu dieser Person.
  • Barauszahlungsquittungen von anderen Banken.
  • Sparbücher des Kunden mit Barauszahlungsnachweis.
  • Belege für Auto- und Goldverkäufe.
  • Quittungen für Sortengeschäfte.
  • Vom Nachlassgericht eröffnete Testamente.
  • Schenkungsdokumente und -anzeigen.