Immer mehr Menschen weltweit treten aus der Kirche aus. Besonders die katholische Kirche verzeichnet derzeit einen historischen Verlust an Mitgliedern. Doch was passiert beim Austritt aus der Kirche?

Jeder vierte in Deutschland denkt über einen Kirchenaustritt nach. Im Jahr 2022 erreichten die Anträge dazu in Baden-Württemberg ein Rekordhoch: Die evangelische Kirche verließen knapp 55.000 Mitglieder, die katholische Kirche über 81.000. So sind rund 55 Prozent der in Baden-Württemberg lebenden Menschen einer der beiden Religionen zugehörig. In ganz Deutschland ist es schon weniger als die Hälfte, bei einer Gesamtbevölkerung von über 80 Millionen. Häufig ist es die jüngere Generation, welche der Gemeinschaft der Kirche den Rücken zudreht – zumeist der katholischen. Erklärversuche zu den hohen Zahlen reichen von gesellschaftlichen bis kirchlichen Problemstellungen. Dazu zählen unter anderem die derzeitigen massiven Teuerungen bei den Lebenshaltungskosten, sowie die distanzierte Haltung gegenüber der Missbrauchsvorwürfe gegenüber Kirchenobere.

 

Was sind die Auswirkungen des Kirchenaustritts?

Da in Deutschland ein Austritt persönlich beim Notar oder dem Standesamt des Wohnortes erklärt werden muss, belaufen sich die Wartezeiten bundesweit teilweise auf mehrere Wochen. Zudem ist so ein Austritt auch nicht ganz umsonst, in der Regel zahlt man eine von der Gemeinde festgelegte Gebühr zwischen zehn bis sechzig Euro. Während mit dem Austritt die Kirchensteuer eingespart werden kann, fallen allerdings auch einige kirchliche Privilegien und Rechte weg, wie dem Empfangen der Sakramente oder eines katholischen Begräbnisses. Weitere Folgen eines Austritts sind im Video zu sehen:

Wie funktioniert ein Kirchenaustritt?

Entscheidet man sich für einen Kirchenaustritt, ist bei einem Besuch beim Notar oder Standesbeamten ein gültiger Reisepass oder Personalausweis mitzubringen. Ein Nachweis der Zugehörigkeit zur Religionsgemeinschaft ist in der Regel nicht erforderlich, allerdings kann es hilfreich sein, das Taufdatum und den Taufort zu kennen.

Auch Minderjährige können aus der Kirche austreten. In diesem Fall übernehmen die Sorgeberechtigten die schriftliche Erklärung beim Notar oder Standesbeamten für Kinder unter 14 Jahren. Jugendliche ab zwölf Jahren müssen persönlich anwesend sein und ihre Einwilligung geben. Für Personen, die bereits ein Einkommen haben, tritt der finanzielle Vorteil des Kirchenaustritts ab dem Folgemonat der Austrittserklärung in Kraft. Steuerrechtlich wird der Austritt zu diesem Zeitpunkt wirksam.

Kosten eines Kirchenaustritts

Die Kosten für einen Kirchenaustritt können von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein. In Stuttgart belaufen sich die Gebühren beim Standesamt derzeit auf 48 Euro für erwerbstätige Personen, während Menschen ohne Einkommen eine ermäßigte Gebühr von 28 Euro zahlen. Schüler, Studenten und Rentner mit geringem Einkommen können unter Vorlage entsprechender Nachweise wie Schulbescheinigung, Rentnerausweis oder Immatrikulationsbescheinigung einen reduzierten Satz von 19 Euro entrichten.

Weitere Informationen zum Kirchenaustritt in Stuttgart können auf der Homepage der Stadt eingesehen werden.