Der Arzt von Andreas L. hat nach Angaben französischer Ermittler kurz vor dem Todesflug dessen Einweisung in die Psychiatrie empfohlen. Der Anwalt der Opfer sieht sich nun in seiner Kritik am Lufthansa-Konzern bestätigt.
Paris - Der Arzt des Germanwings-Kopiloten Andreas L. hat nach Angaben französischer Ermittler kurz vor dem Todesflug dessen Einweisung in die Psychiatrie empfohlen. Dies geht aus dem am Sonntag veröffentlichten Abschlussbericht der französischen Luftfahrtbehörde BEA hervor.
Andreas L., der die Maschine nach Erkenntnissen der Ermittler absichtlich abstürzen ließ, habe im Dezember 2014 Symptome einer psychotischen Depression gezeigt und in den kommenden Monaten mehrere Ärzte aufgesucht. Einer von ihnen habe L. dann nur rund zwei Wochen vor dem Todesflug einen Aufenthalt in der Psychiatrie empfohlen. Keiner der Ärzte habe die Flugaufsichtsbehörden oder den Arbeitgeber informiert. Zudem habe Andreas L. seine Krankheit vor seinem Arbeitgeber geheimgehalten.
Bei dem Absturz des Germanwings-Airbus in Südfrankreich waren Ende März alle 150 Passagiere ums Leben gekommen. Den Ermittlern zufolge gibt es auch Hinweise darauf, dass der Co-Pilot Andreas L. Probleme mit seinem Sehvermögen hatte und möglicherweise fürchtete, deswegen seinen Job zu verlieren.
Opfer-Anwalt sieht Lufthansa in der Verantwortung
Der Bericht zum Absturz des Germanwings-Flugzeugs in zeigt nach Ansicht des Anwalts der Opfer deutliche Mängel auf bei der Auswahl, der Einstellung und der Überwachung des verantwortlichen Co-Piloten. „Der Lufthansa-Konzern hat einen psychisch krankhaft vorbelasteten Pilotenanwärter eingestellt und ausgebildet, ein Fehler mit schrecklichen Folgen“, kritisierte Anwalt Christof Wellens am Sonntag auf Anfrage. Außerdem sei der Mann trotz einer eingeschränkten Flugerlaubnis wegen seiner Vorerkrankung nicht mehr psychiatrisch untersucht worden.
Die BEA forderte die europäischen Behörden auf, mehr Recherchen bezüglich einer möglichen Arbeitsunfähigkeit von Piloten vorzunehmen - vor allem, wenn psychiatrische Probleme vorliegen. Zugleich betonte die Behörde, häufigere Nachuntersuchungen einzuplanen, wenn Piloten mit einer entsprechenden Erkrankung wieder als arbeitsfähig eingestuft würden. Andreas L. war nach einer schwerwiegenden depressiven Periode von August 2008 bis Juli 2009 mit einer ärztlichen Bescheinigung geflogen, die eine Außerkraftsetzung erhielt, sollte der Pilot wieder rückfällig werden.