Der Sikh-Anhänger hatte auf Befreiung von der Helmpflicht geklagt. Foto: EPA

Ein Turban-Träger ist mit seiner Klage vor dem Verwaltungsgerichthof Baden-Württemberg auf Befreiung von der Helmpflicht gescheitert. Der Sikh-Anhänger sah darin eine Beschneidung seiner Glaubensfreiheit.

Mannheim - Ein Turban tragender Sikh-Anhänger hat beim Motorradfahren keinen Anspruch darauf, aus religiösen Gründen von der Helmpflicht befreit zu werden. Mit seiner Klage gegen die Stadt Konstanz für eine religionsbedingte Fahrerlaubnis ohne Helm ist ein Sikh nun vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg gescheitert. Die Glaubensfreiheit kollidiere mit dem Grundrecht Dritter auf psychische und physische Unversehrtheit, teilte das Gericht am Montag in Mannheim mit (Az.: 10 S 30/16).

Fahrer mit Helm seien nach einem Unfall zudem eher in der Lage, Erste Hilfe zu leisten oder Rettungskräfte zu rufen. Zuvor hatte der Mann aus Freiburg argumentiert, er müsse aufgrund seiner Religion stets einen Turban tragen und könne beim Motorradfahren keinen Helm tragen.

Ermessenspraxis der Stadt nicht fehlerfrei

Der VGH kam allerdings zu dem Ergebnis, dass die bisherige Ermessenspraxis der Stadt Konstanz bei der Entscheidung zu einer Befreiung der Helmpflicht nicht fehlerfrei war. Bis Juli 2017 konnten Menschen mit gesundheitlichen Problemen eine Ausnahmegenehmigung erhalten. Aufgrund der Gleichbehandlung müsste dann aber auch die Religionsfreiheit als Argument reichen.

Nach der VGH-Entscheidung muss die Stadt ihren Prüfungsprozess ändern und schauen, ob im Einzelfall ein Antragssteller tatsächlich im Alltag auf Fahrten mit einem Motorrad angewiesen ist oder nicht.