Der Diesel verursachte jahrelang hohe Schadstoffkonzentrationen in der Luft. Ob dies vermeidbar war, ist immer noch Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen. Foto: Lichtgut//Max Kovalenko

Ein verbraucherfreundliches Urteil des obersten EU-Gerichts sollte die Chancen von Dieselkäufern auf Schadenersatz erhöhen. Doch eine sehr dezidierte Expertise von Uni-Professoren könnte zur Folge haben, dass viele Kläger sich zu früh gefreut haben.

Eine gemeinsame Stellungnahme von 38 Hochschullehrern, die sich mit dem Fahrzeug- und Motorenbau befassen, könnte Bewegung in die zahlreichen Gerichtsverfahren über Schadenersatzansprüche von Dieselbesitzern bringen. Die Professoren wenden sich vehement gegen eine zentrale Annahme, die vielen Verfahren zugrunde liegt: Dass die sogenannten Thermofenster, die bei bestimmten Temperaturen die Abgasreinigung drosseln, von vornherein eine unzulässige Abschalteinrichtung sind.